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Mittwoch, 27. April 2016

Experte: Glockenläuten und Muezzinruf nicht das Gleiche

Glocken-Experte Klaus Hammer betont Unterschiede der religiösen Signale
Glockenmuseum-Glocke
Experten vom Deutschen Glockenmuseum im nordrhein-westfälischen Gescher machen auf einen Unterschied zwischen dem kirchlichen Glockenläuten und dem Ruf des islamischen Muezzins aufmerksam. In der öffentlichen Diskussion würden beide akustischen Signale mitunter gleichgesetzt, heißt es in einem vom Glockenmuseum veröffentlichten Beitrag von Beiratsmitglied Klaus Hammer.

Dieser Vergleich sei jedoch nicht korrekt.
Das "nonverbale Glockengeläut" treffe "keinerlei explizite weltliche oder religiöse Aussage". Bestes Beispiel sei neben dem europaverbreiteten "Zeitläuten" das Läuten prominenter Kirchenglocken wie der Petersglocke des Kölner Domes oder der Erfurter Gloriosa oder das viermal jährlich stattfindende 50-stimmige weltliche Große Stadtgeläute der Stadt Frankfurt am Main. Dies könne auch "konfessionslose, 'religiös unmusikalische' oder ortsfremde Menschen" in ihren Bann ziehen. ... 

Montag, 21. März 2016

Das sind die derzeit (2016) geltenden Regeln zur Verschleierung in Österreich

Immer wieder steht die Frage im Raum: Wie sind die gültigen Regeln beim Tragen von Burkas, Sturmhauben, Masken etc. in Österreich?

Burka
Vollverschleierte Angeklagte, Zeuginnen oder Opfer vor Gericht, mit Burkas verborgene Kindergartenpädagoginnen, mit Sturmmasken, Kapuzen und Masken getarnte Demonstranten - Fälle, die immer wieder in Österreich auftauchen. In Deutschland ist das Verschleierungs- und Vermummungsthema gerade (März 2016) wieder brandaktuell, weil sich eine Zeugin vor Gericht weigerte, ihren Schleier abzulegen.

Doch was ist in Österreich erlaubt, was sagt das Gesetz dazu?
Auch in Österreich ist derzeit wieder ein Fall beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängig. Eine Notariatsangestellte wurde wegen ihres Gesichtsschleiers gekündigt. Die Muslima klagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf religiöse Diskriminierung. Nun muss der OGH darüber entscheiden. Generell muss man das Thema Vermummung und Verschleierung auf drei Ebenen betrachten: Auf jener von Versammlungen mit mehreren Personen, jene von Verschleierung in bestimmten Situationen und jene von Vermummung in Einzelfällen. ... 

Montag, 12. Januar 2004

Im Schutz des Glaubens - Schutz vor negativen Entwicklungen!

Wie können wir uns gegen einige der negativen Entwicklungen nun schützen? Zum einen und das ist sicher für einige neu, durch den entsprechenden Glauben, einen Glauben der von so mancher Willkür des Staates schützen kann. Siehe Religionsfreiheit sonst gibt es nach unseren wissen keine juristisch unanfechtbare Möglichkeit. Der Schutz durch eine zeitgemäße Glaubensgemeinschaft die im Bereich der gesetzlichen Möglichkeiten agiert, uns also vor äußeren, schon vorhandenen oder noch kommenden Einflüssen zu schützt ist der einzige Weg wenn man bestimmte Dinge aus Glaubensgründen nicht gut heißt. Im gesetzlichen Schutz des Glaubens, der Religion können wir die, für unseren Glauben wichtigen Freiheiten erhalten und bewahren.
(UNIQ-Aeternus)

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