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Donnerstag, 15. November 2018

Schädliche Wirkungen von Mobilfunkstrahlung und Wlan auf Tiere nachgewiesen (inkl. Video)

Einfach zum Nachdenken!
Die Biologin Marie Claire Cammaerts (Universität Brüssel) untersuchte die Auswirkungen von Handystrahlung auf Ameisen. Über das Ergebnis berichtete ein Fernsehsender.  Die Ameisen reagierten schon auf das ausgeschaltete Handy mit Akku, sie wichen von ihrer normalen Laufstrecke leicht ab. Stärkere Reaktion erfolgte im Stand-by- und noch stärkere im Sprachmodus (siehe das informative 2 Minuten Video dazu).
So etwas gefällt den betroffenen Konzernen Handy- Smartphone Erzeuger, Netzbetreiber etc., eher nicht! Aber auch die Politik und die Zulassungsbehörden kommen durch solche Forschungen immer mehr unter Druck. Der Ruf nach mehr Sicherheit wird immer lauter.


Beim Smartphone reagierten die Tiere ähnlich, beim DECT-Telefon war das abweichende Bewegungsmuster noch stärker ausgeprägt. Sie zeigten Ataxie, Schwierigkeiten, die Beine zu bewegen, waren fast paralysiert. Sie konnten kein Futter sammeln, fanden das Nest und den Futterplatz nicht. Als das Mobiltelefon im Stand-by-Modus war, nahmen die Ameisen ihre Brut, trugen sie weit weg und kehrten zurück, nachdem das Gerät ausgeschaltet war. Das dauerte etwa 1 Stunde. Die Tiere waren der Strahlung nur 3 Minuten ausgesetzt, brauchten aber 2–4 Stunden bis zum normalen Laufverhalten.
Es strahlt und strahlt, wohin wir auch gehen!
Als der WLAN-Router (600 –800 µW/m²) eingeschaltet wurde, zeigten die Tiere schon nach wenigen Sekunden ein gestörtes Verhalten, das nach 30 Minuten noch stärker war als nach 5 Minuten. Es dauerte 6–8 Stunden, bis sie wieder zur normalen Futtersuche zurückfanden. Beim Notebook reagierten die Tiere innerhalb von Sekunden verstört, wirkten krank, wenn die WLAN-Funktion (5 Minuten, 300– 500 µW/m²) eingeschaltete wurde.  Ameisen sind nicht psychologisch beeinflussbar, wie Tiere überhaupt und auch Pflanzen. Wenn diese Lebewesen auf Strahlung reagieren, dann nicht, weil sie im Radio oder Fernsehen etwas von Risiken der Mobilfunkstrahlung gehört oder etwas gelesen haben. ...

Sonntag, 19. Februar 2017

WER DIESE PUPPE BESITZT, MUSS SIE JETZT VERNICHTEN UND DAS AUCH BEWEISEN KÖNNEN

Das klingt total verrückt, ist aber so: Die deutsche Bundesnetzagentur geht gegen dieses Spielzeug vor. Erstes Urteil: Wer die Puppe „My friend Carla“ besitzt, ist jetzt verpflichtet, sie zu zerstören. Und muss dies sogar nachweisen können. Wir haben von solchen Spionage-Puppen schon 2015 eindringlich gewarnt (siehe Link)

Die deutsche Bundesnetzagentur hat das "smarte" Spielzeug nach einer Studie der Universität Saarland nun als verbotenes Spionagegerät eingestuft. Verkauf und Besitz eines solchen Spionagegeräts ist streng verboten und kann in Deutschland mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Diese Puppe muss laut Behörden zerstört werden!
Spionage Puppe: Man soll sie verbrennen!
Grundlegend ist darauf hinzuweisen, dass der kritische Blick der Agentur völlig gerechtfertigt ist. Denn es geht hier um unkontrollierbares „smartes“ Spielzeug: Also zum Beispiel um mit Sensoren, Mikrofonen oder Kameras ausgestatteten und mit dem Internet verbundenen Puppen. Und die können sehr gefährlich sein.

Bereits seit längerem stand Carla ganz oben auf der Liste der Datenschützer. Generell ist Spielzeug, das heimlich Bild- und Tonaufnahmen von Kindern (und Familie) macht, in Deutschland verboten. Zu groß ist die Gefahr, dass Dritte unerlaubt auf diese Hardware zugreifen könnten. Genau das aber ist die Funktion von Carla. Und darum macht die Behörde jetzt mit dem blonden Püppchen kurzen Prozess. In einer Pressemitteilung gibt die Agentur bekannt, Carla sei ein verbotenes Spionagegerät.


Beispiel: My friend Cayla TV Spot - Deutschland

Das heißt, dass ihr Besitz ab jetzt strafbar ist. Und darum sind alle Eltern verpflichtet, die Puppe zu vernichten. Das Ganze ist auch noch entsprechend zu dokumentieren, um im Falle einer Nachfrage (Überprüfung) einen sogenannten „Vernichtungsnachweis“ erbringen zu können.
Also: Machen Sie ein Video, während Sie die Puppe verbrennen. Oder besser: Auf den Wertstoffhof bringen und dieses Formular unterschreiben lassen.
Wer Carla also zu Hause hat, tut gut daran, sie zu vernichten.

Österreich
Auch in Österreich hatten Verbraucherschützer heftige Kritik an dem smarten Spielzeug geübt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte rechtliche Schritte gegen den Hersteller geprüft. Allerdings gibt es im österreichischen Telekommunikationsgesetz keine zu Deutschland vergleichbare Regelung.

Montag, 7. November 2016

Wissenschaftler können jetzt WiFi (WLan) verwenden um unsere Gefühle aus der Ferne zu lesen!

Überwachung auf Schritt und Tritt
Wissenschaftler des MIT haben ein System entwickelt namens "EQ-Radio", welches menschliche Emotionen und Personen identifizieren kann - mit Hilfe von reflektierter WiFi-Strahlung.
Es werden Herzschlag und Atmung gemessen und interpretiert; diese Daten sind individuell wie ein Fingerabdruck. So lassen sich auch Ansammlungen von Menschen zuverlässig messen und Daten individuell zuordnen.
Natürlich sind diese Messungen weit entfernt von Gedankenlesen und erinnern eher an altmodische Lügendetektoren, aber es existieren bereits intelligente Überwachungskameras, die „verdächtiges“ Verhalten in der Körpersprache erkennen können. Auch ist die Infrarot-Wärmesignatur von Menschen einzigartig und kann aus der Distanz gemessen werden. ...