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Mittwoch, 2. Oktober 2019

Designierter EU-Kommissar M. Schinas fordert „stärkere legale Migration“


Ein welche Richtung geht die EU bzw. die neue EU-Politik  ...

„Europäisch zu sein bedeutet, offen für die Welt zu sein“ und die „Öffnung von Herzen und Heim für die weniger Glücklichen“, erklärte der Grieche Margaritis Schinas in Antworten an das EU-Parlament vom Freitag (27. Sep. 2019). „Auch die Erfordernisse der Demografie und des Arbeitsmarktes sprechen für eine stärkere legale Migration“. 
Die Entwicklung legaler Einwanderungswege nach Europa sei „eine Schlüsselpriorität“ der Kommission von der Leyens, schrieb Schinas weiter. Hierfür müsse aber „die Zögerlichkeit in in einigen Mitgliedstaaten überwunden werden“.

Darüber hinaus müsse in Zukunft die Politik mit einem neuen Anlauf bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen einhergehen. „Bildung und Ausbildung, Qualifikation und Kompetenzentwicklung“ müssten dabei im Zentrum stehen.

Die Notwendigkeit der legalen Zuwanderung nach Europa wird durch die Mitglieder der neuen EU-Kommission klar betont.
Quellen ©: Div. News, EU-Kommission
Bildquelle ©: pixabay

Auf dem Petersplatz

Kurz notiert!
Auf dem Petersplatz steht ab heute ein Schiff mit Migranten. Dargestellt ist eine Gruppe von Migranten und Flüchtlingen aus unterschiedlichen Ländern, Religionen und Zeiten; einen der Männer weisen Schläfenlocken als jüdischen Flüchtling aus, eine Schwangere hält die Hand unter ihren Bauch. Männer, Frauen und Kinder stehen dichtgedrängt mit wenigen Habseligkeiten auf einem schwimmenden Untersatz. Aus der Mitte der kompakten Menschenmenge erheben sich Engelsflügel, die die Gegenwart des Heiligen unter den Flüchtenden andeuten.


Quelle/Bildquelle ©: heute/ZDF
Info-Link: Vatican News.va

Freitag, 26. April 2019

Österreich hat pro Kopf die meisten Flüchtlinge in Europa aufgenommen

Einfach zur Information!

Österreich hat 2018 pro Kopf die meisten Asylwerber in der EU anerkannt!
Auf eine Million Einwohner kamen 2018 hierzulande 2.345 anerkannte Asylwerber. Damit liegt Österreich vor Schweden und Deutschland.

In Österreich leben auch mehr Flüchtlinge als in Griechenland!Rund 173.000 Schutzberechtigte und Asylwerber hielten sich Ende des Vorjahres laut UNHCR in Österreich auf.

29 Prozent der Schutzberechtigten waren Syrer - In Österreich Afghanen größte Gruppe.
In der EU ist die Zahl der anerkannten Asylwerber im Jahr 2018 um fast 40 Prozent zurückgegangen. Insgesamt erhielten im Vorjahr 333.355 Flüchtlinge in der EU Schutz (2017: 533.000), in Österreich waren es 20.700, wie Eurostat am Donnerstag mitteilte. Pro Kopf ist Österreich führend: Auf eine Million Einwohner kommen 2.345 anerkannte Asylwerber, hinter Schweden (1.935) und Deutschland (1.685). ... 

Mittwoch, 23. Januar 2019

Laut Angaben von UNHCR (2018/2019) sind derzeit ca. 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht!

Wenn wir Flüchtlinge und Migranten in großer Zahl aufnehmen wollen (was hier nicht kritisiert wird), dann müssen die EU Regierung und die Regierungen der einzelnen Ländern in denen die Flüchtlinge und Migranten für längere Zeit oder dauerhaft aufgenommen werden sollen, entsprechende vorkehrende Maßnahmen treffen damit sie die notwendigen Ressourcen den ankommenden Menschen von Anfang an zur Verfügung stellen.

➸ Dazu gehört in erster Linie die Schaffung von ausreichend Wohnraum (=Zimmer / Wohnungen / Häuser), die Lebensmittel- und medizinische Versorgung, Spitäler/Spitalbetten, Kindergärten, Schulen, Ausbildungsstätten mit den dafür notwendigem Personal. Aber auch viel mehr Polizisten, Beamte, Richter, Sozialarbeiter, Gerichtspersonal, Ärzte, Arzthelfer, Pfleger, Dolmetscher etc. sind notwendig um eine große Zahl an Zuwanderer bzw. Flüchtlinge genau die Möglichkeiten zu bieten, wie es das schon vorhandene Volk des jeweiligen Landes gewohnt ist. Dabei sollte man aber auch NICHT auf die eigenen Obdachlosen und Mittellosen im Land vergessen.

(Derzeit kann man weder in anderen EU-Ländern noch in Deutschland und Österreich solch wichtige -aufbauenden- Maßnahmen beobachten! Es scheint dafür auch von den Staaten und/oder der EU auch kein entsprechendes Budget bereit gestellt zu werden?)

Laut Angaben von UNHCR (2018/2019) sind derzeit ca. 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht! (Und das ist nur die bekannten Zahlen der UNHCR . Wie viele Wirtschaftsflüchtlinge und Migranten noch dazugezählt werden müssen, weiß derzeit niemand.)
Siehe: https://www.unhcr.org/dach/de/services/statistiken



Ausblick: Wenn alles so bleibt wie bisher, scheinen sich also in naher Zukunft -wenn nicht umgehend gehandelt wird- wirkliche Probleme zu entwickeln, die dann eventuell in der Bevölkerung Gewalt auslösen können. Wenn nicht JETZT gehandelt wir, wann dann?

Quelle - Gastbeitrag: UNIQ-Net-Team
Bildquelle: UNHCR

Freitag, 4. Januar 2019

Österreich, Rentner 62 in Haft! Er nannte alle Asylwerber Vergewaltiger

Anm.: Man sollte immer erst überlegen, bevor man etwas öffentlich postet! Und ab 2019 sind so einige Gesetze strenger geworden. Siehe dazu Urteil: Schutz der religiösen Gefühle geht vor freier Meinungsäußerung und Globaler Pakt für Migranten wie auch der Globale Pakt für Flüchtlinge bringen weitere weitere strengere Regelungen mit sich. 

Ein Rentner 62 (mehrmals vorbestraft) muss jetzt drei Monate ins Gefängnis: Er hatte auf Facebook eine österreichische Politikerin eine Volksverräterin - und alle Flüchtlinge Vergewaltiger genannt.
...

Mittwoch, 2. Januar 2019

Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Kritik am Islam ist NICHT nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Religionen dürfen in der EU nicht kritisiert oder verunglimpft werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist weniger wichtig als der Schutz der religiösen Gefühle anderer!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil am 25.10.2018 entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Mit dieser Entscheidung hat das in Straßburg ansässige EU-Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ Religionen (hier der Islam) sind vor Blasphemie in Deutschland, Österreich - in der EU jetzt rechtskräftig geschützt. ...

Sonntag, 2. Dezember 2018

Österreich unterschreibt den UN-Flüchtlingspakt (nicht zu verwechseln mit dem UN-Migrationspakt)!


Neben dem UN-Migrationspakt wird ein zweiter Pakt zur Unterschrift vorbereitet: Der UN-Flüchtlingspakt.

Während Österreich den UN-Migrationspakt nicht unterschreibt, gab das österreichische Außenministerium nun bekannt, dass es den UN-Flüchtlingspakt unterzeichnen wird.

Im Gegensatz zum parallel ausverhandelten Migrationspakt stimmt Österreich diesmal zu.
Im Schatten der Debatte über den umstrittenen UNO-Migrationspakt geht auch die Annahme des UNO-Flüchtlingspakts in die Zielgerade. Der Globale Pakt für Flüchtlinge ist fertig und soll Mitte Dezember in der UNO-Generalversammlung angenommen werden. Österreich wird in diesem Fall zustimmen, bestätigte das Außenministerium am Freitag 30.11.2018.

Was steht im UN-Flüchtlingspakt?
➔ Siehe dazu den UN-Flüchtlingspakt 30 Seiten PDF auf Deutsch

Donnerstag, 1. November 2018

So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt

Der Migrationspakt sieht umfassende Ansprüche von Migranten vor. Das lehnt die Regierung in ihrer "Votumserklärung" ab.

Die Bundesregierung beschließt heute im Ministerrat den Rückzug vom UNO-Migrationspakt
Wie wird das politisch konkret begründet?
Darüber gibt eine "Votumserklärung" Auskunft, die Österreich den Vereinten Nationen zukommen ließ.
In dieser Erklärung heißt es: "Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt." Österreich sei ein Rechtsstaat und halte die Menschenrechte ein, aber ein Menschenrecht auf Migration sei der heimischen Rechtsordnung fremd. Die Republik entscheide souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich.
"Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des 'Migranten' ist zurückzuweisen", heißt es weiter im Text. Vor diesem Hintergrund werden konkret 17 Punkte aus dem UN-Pakt abgelehnt, und zwar die folgenden:
  • Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant
  • Familienzusammenführung soll erleichtert werden
  • Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt
  • Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung
  • Zurverfügungstellung einer Grundversorgung
  • Zurverfügungstellung von Schulressourcen
  • Zugang zu höherer Bildung
  • Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen
  • Erleichterung von Unternehmensgründungen
  • Zugang zum Gesundheitssystem
  • Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge
  • Übernahme von Best-practices in der Integration
  • Verfolgung von Hassverbrechen
  • Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)
  • Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion
  • Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz
  • Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen
Österreich verwahre sich dagegen, dass der UN-Migrationspakt ein bindendes Völkergewohnheitsrecht begründe oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte, wird weiters betont: "Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt."

Die für die UNO-Sitzung im Dezember geplante Stimmenthaltung Österreichs wird ebenfalls konkretisiert. Drei Punkte werden dazu angemerkt:
  • Österreich erklärt ausdrücklich den UN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.
  • Der UN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.
  • Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des UN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.



Mittwoch, 31. Oktober 2018

So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt

Die Erklärung im Wortlaut:
In einer Votumserklärung an die Vereinten Nationen begründet Österreich seinen Schritt und listet insbesondere 17 Punkte auf, die zur Ablehnung des Abkommens führten. Nachfolgend eine Dokumentation der Erklärung.

Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des "Migranten" ist zurückzuweisen.

Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.

Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der VN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des VN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des VN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:

• Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant

• Familienzusammenführung soll erleichtert werden

• Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt

• Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung

• Zurverfügungstellung einer Grundversorgung

• Zurverfügungstellung von Schulressourcen

• Zugang zu höherer Bildung

• Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen

• Erleichterung von Unternehmensgründungen

• Zugang zum Gesundheitssystem

• Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge

• Übernahme von Best-practices in der Integration

• Verfolgung von Hassverbrechen

• Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)

• Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion

• Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz

• Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

Österreich verwehrt sich dagegen, dass der VN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.

Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den VN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen "Nicht-Beitritt" durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:

• Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.

• Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.

• Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des VN-Migrationspaktesentstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.
Quelle ©: Rep-Österreich Aussendung
Bildquelle ©: pxabay

Samstag, 19. Dezember 2015

UNHCR: Welt steuert auf neuen Flüchtlingsrekord zu

Kurz notiert!
60 Millionen Menschen sind 2015 schon auf der Flucht!
Die Welt steuert nach Angaben des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR in diesem Jahr auf einen neuen Flüchtlingsrekord zu. 2015 dürften nach Schätzung der Vereinten Nationen erstmals mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht sein. Da kann man schon absehen vor welchen Problemen die EU in Zukunft stehen werden. Die Flüchtlingsfrage, die Asylfrage ist dringender denn je vernünftig zu lösen, wozu haben wir die EU, wozu haben wir die Politiker.

Ganz zu schweigen von dem Auslöser, den Kriegen die nur für einige weniger geführt werden, die die an den Kriegen und den Folgeerscheinungen -bis hin zur den Geschäften die direkt mit den Flüchtlingen zu tun haben- Geld, viel Geld verdienen. Man denkt vor allem an die Kriegsindustrie, Pharmafirmen, Zulieferanten und nicht zuletzt einige skrupellose Spekulanten.
Halbjahresbericht der Vereinten Nationen (UNHCR): http://www.unhcr.org/5672c2576.html

Österreich zu Asyl-Krise: 2016 wird ein noch härteres Jahr

Der österreichische Bundeskanzler Faymann sieht in der Flüchtlingsfrage auch im kommenden Jahr keine Lösung in Sicht. Den Winter dürfe man demnach nicht mit einer Verbesserung der Flüchtlingssituation verwechseln. Das Jahr 2016 werde „noch härter als heuer“!

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Rüstungsranking: Deutsche, amerikanische und russische Waffenschmieden verdienen derzeit prächtig! (Am töten von Menschen viel Geld verdienen - jeder Krieg ist willkommen.) 

Die Waffenindustrie verdient wieder besonders gut!
Zusammen setzten die Hersteller 401 Milliarden US-Dollar (rund 367 Milliarden Euro) um. Das geht aus dem Jahresbericht des Stockholmer Friedensforschungsinstitut Sipri hervor, der vor einigen Tagen vorgestellt wurde. In Westeuropa sind besonders zwei Länder, die ihre Umsätze mit Kriegsmaterial steigern konnten: Deutschland und die Schweiz. Anm.: Deutschland wird durch die Beteiligung am Syrienkrieg gegen die ISIS Ende 2015 und im Jahr 2016 noch viel mehr Gewinn im Bereich der Waffenindustrie erzielen. ...