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Sonntag, 18. August 2019

Religion: Ein strafendes Gottesbild kann auch krank machen (Forschung)

Psychologie
Im Zuge einer Studie haben Schweizer und deutsche Psychologen feststellen müssen, dass der Glaube an einen strafenden Gott auch krank machen kann. Sie fordern deshalb in zukünftige Behandlungen auch das persönliche Gottesbild der Patienten miteinzubeziehen.

Forscher der Universität Zürich und der Ruhr-Universität Bochum haben schon vor längerer Zeit herausgefunden, dass die falsche Religiosität auch "gesundheitsgefährdend" sein kann. Während der Glaube bei vielen in der Regel zum Seelenheil beitrage, gebe es auch klare Indizien dafür dass der Glaube an einen strafenden Gott das Wohlbefinden reduzieren und psychische Störungen wie Depressionen und Angstzustände verstärken könne.


In der dazu durchgeführten Studie wurden 328 Schweizer Kirchgänger (Katholiken, Reformierte und Evangelikale) befragt, die in den vergangenen vier Jahren ein belastendes Erlebnis erlitten hatten - von sozialen Problemen über Krankheit bis hin zum Trauma oder Trauerfall.

Statt, wie es die Forscher erwartet hatten, durch den eigenen Gauben gestärkt aus diesen Krisen hervorzugehen, habe sich in den Antworten ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den jeweiligen Gottesbildern- und Vorstellungen der Befragten aufgezeigt, der - handelte es sich dabei um die Vorstellung eines strafenden Gottes - Depressionen und Angstzustände eher verstärkte. ...

Mittwoch, 31. Juli 2019

Websites brauchen noch eine zusätzliche Einwilligung für Like-Button von Facebook, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden

Nach Klage der Verbraucherzentrale ...
Jetzt gibt es die Entscheidung des EuGH: Websites brauchen Einwilligung für Like-Button!

Alle Website-Betreiber sind für die Erhebung von Daten mitverantwortlich und müssen die Einwilligung für Like-Button (z.B. Facebook und ähnliche Plug-ins) einholen.

Auf Internet-Nutzer dürfte jetzt ein weiterer Einwilligungs-Klick (neben der Cookie Einwilligung) für einen Aufruf diverser Websites zukommen. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29.07.2019 entschieden, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks "Like"-Button mit verantwortlich sind. Deshalb müssen sie die Zustimmung der Nutzer dazu einholen, bevor die Website benutzt wird.

Für die anschließende Verarbeitung der übermittelten Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig, betonten die Richter. Von der Entscheidung dürften neben dem "Gefällt mir"-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Instagram, WhatsApp, Twitter, LinkedIn oder Online-Werbefirmen betroffen sein. 

Der Like-Button überträgt IP-Adresse & viele andere persönliche Daten
Der "Like"-Button von Facebook überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wird, oder der Nutzer überhaupt einen Facebook-Account hat(!). Anm.: Mit dem durch den Like-Button unbemerkt übertragenen Daten kann (und wird auch) ein Verhaltensprofil, das tief in die Persönlichkeit des Seitenbesuchers hineinreicht, erstellt werden. So erhalten Facebook und andere nicht nur Ihre IP-Adresse, sondern auch noch welche Seiten Sie täglich besuchen, wann Sie die Seiten besuchen, welchen Webbrowser sie benützen, ob Sie die Seite mittels Pc, Tablet, Smartphone besucht haben. So erkennt man schnell Ihre Vorlieben und Interessen, und kann Sie für gezielte Werbung durchleuchten. (Mitunter ist eine Verknüpfung mit Ihrer Handynummer und dem jeweilige Bewegungsprofil möglich!) ...

Donnerstag, 11. April 2019

Minister Blümel (ÖVP) zu Registrierungspflicht für Forenposter

Da kann man nur noch abwarten was als nächstes kommt!
GUT, DASS WIR DAS GESCHLOSSENE UNIQ-NET HABEN!


ORF/ZIB: 10.04.2019, Der Minister ➽ „Alles was auf der Straße strafbar ist, muss auch im digitalen Raum strafbar sein.“

Video = ORF/ZIB ©, Videolink: https://youtu.be/QleLuWLQhNg 

Mittwoch, 12. Juli 2017

Menschenrechtsgericht: Verschleierungsverbot für Demokratie "notwendig"

Kurz notiert - Gerichtsentscheid!
Auch in Österreich verboten!
Zwei Musliminnen hatten gegen ein Vollverschleierungsverbot in Belgien geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt das seit 2011 geltende Gesetz für rechtmäßig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag 11. Juli 2017 in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.

In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen. ...

Dienstag, 13. Juni 2017

EU-Verfahren gegen Polen, Tschechien und Ungarn eingeleitet

Wegen ihrer Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, geht die EU nun gegen Polen, Tschechien und Ungarn vor. Den drei Ländern könnten nun Geldstrafen drohen. Den 3 Ländern scheint die Geldstrafe aber sehr egal zu sein. Die EU-Kommission erklärte, trotz entsprechender wiederholter Aufforderungen hätten die drei Länder entgegen ihren rechtlichen Verpflichtungen noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland ergriffen.

EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker übt scharfe Kritik an der ablehnenden Haltung mehrerer osteuropäischer Länder gegenüber Flüchtlingen: LINK

Quelle-Bildquelle: ORF/ZIB