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Montag, 18. September 2023

Nahrungsmittel-Etiketten sollen den Verbraucher schützen


Immer mehr Menschen leiden an einer Nahrungsmittelunverträglichkeit. 
Einige vertragen keine Milchprodukte, andere haben Probleme beim Verzehr von Obst, dritte haben eine Nuss-Unverträglichkeit. 30 Prozent der Erwachsenen in Deutschland, Österreich und der Schweiz glauben, von mindestens einer dieser Formen der Nahrungsmittelunverträglichkeiten betroffen zu sein: Fruktose-, Laktose-Unverträglichkeit, Kautschukallergie, Glutamat-, Histaminintoleranz und Zöliakie. Symptomatisch sind in diesen Fällen Bauchweh, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Hautjucken, Aggressionsausbrüche, Konzentrationsschwäche oder chronischer Husten.

Probleme der heutigen Zeit
Zum besser lesen Bild anklicken!
Heutzutage wird es immer schwieriger, allen Ansprüchen hinsichtlich der Ernährung gerecht zu werden. Einen netten Abend zu veranstalten und mit Freunden gemeinsam zu kochen, kann zu einer echten Herausforderung werden. Denn immer mehr Menschen reagieren auf unterschiedliche Lebensmittel allergisch (oder glauben das wenigstens), andere hingegen verzichten aus ethischen und ideologischen Gründen auf bestimme Nahrungsmitteln wie Fleisch oder auf bestimmte Fleischsorten wie z.B. Schweinefleisch. Die Nahrungsmittelunverträglichkeit hat sich zu einem echten Volksleiden entwickelt, das immer mehr zunimmt.

Freitag, 23. August 2019

Nackt duschen? Nein, Danke! – Verwaltungsgericht Halle gibt muslimischer Schülerin Recht ... Religion, Gesetze, Deutschland ...

Kurz notiert 
Religionszugehörigkeit kann einige Möglichkeiten eröffnen die andere nicht haben!
Eine muslimische Grundschülerin empfand das als Verletzung ihrer religiösen Rechte – das Verwaltungsgericht Halle Recht erlaubt es ihr nun, ihre Badesachen anzubehalten.

In einer Presseerklärung hat das Verwaltungsgericht Halle an der Saale am Mittwoch (21.8.2019) die wesentlichen Erwägungen dargelegt, die hinter seiner kürzlichen Entscheidung standen, im Eilverfahren einer Grundschülerin muslimischen Glaubens das Recht zuzubilligen, die Haus- und Badeordnung des städtischen Bades zu ignorieren. Die Badeordnung untersagt es (normalerweise allen), die Duschen in Badekleidung zu betreten und zu benutzen. Dies wird mit Überlegungen zur Hygiene begründet (Anm.: d.h. Religion steht VOR Hygiene Vorschriften). Im Rahmen des Schwimmunterrichts, der Teil des Lehrplans an der Grundschule ist, die das Mädchen besucht, hätte die Schülerin dementsprechend in unbekleidetem Zustand die Duschen benutzen müssen.

Der richtige Glauben kann in machen Fällen sehr helfen, besonders wenn man etwas NICHT will!

Dies jedoch hatte sie abgelehnt. Als Begründung führte in diesem Zusammenhang religiöse Gründe an. Unter Berufung auf Stellen aus dem Koran erklärte sie, dass es nach ihrer Glaubensüberzeugung nicht erlaubt sei, sich vor anderen Personen, die nicht zur Familie gehören, nackt zu zeigen.

ZU BEACHTEN!
--> Das Verwaltungsgericht stellte auf die individuelle Glaubensüberzeugung als schutzwürdiges Rechtsgut ab.

Das Gericht hat hierzu ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG dem Einzelnen das Recht gewährleiste, nach seiner Glaubensüberzeugung zu leben und seinen Glauben zu bekunden. Die Glaubensfreiheit sei als Teil des grundrechtlichen Wertesystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bezogen. Das Gericht sieht keine Grundlage für Einschränkungen der religiöser Rechte

Sie umfasse das Tragen bestimmter Kleidung und stehe auch bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten werden.

Dienstag, 2. Juli 2019

Privatisieren von Trinkwasser verboten, Beschluss des österreichischen Nationalrats 02.07.2019

Das wird NESTLE und andere gar nicht freuen!
Das freut uns!

Hintergrund: Eine neue EU-Richtlinie hat sicher mitgewirkt das Österreich zur Trinkwasser-Privatisierung nein sagt.
Stark diskutiert wird momentan die EU-Richtlinie zur Vergabe von Wasserkonzessionen an Private. Arbeiterkammer, Städtebund und Gewerkschaft befürchten stark negative Auswirkungen auf die Konsumenten. Das bestätigt auch eine Studie der TU Wien. ...

Dienstag, 9. April 2019

Krankenhauskeime: Mehr Tote in Deutschland durch Keime als durch Verkehrsunfälle

In Deutschland sterben mehr Menschen durch Krankenhauskeime als durch Verkehrsunfälle (auf Österreich umgelegt sterben Schätzungen zufolge 2400 Menschen an "Krankenhauskeimen", das sind fünfmal so viele wie im Straßenverkehr). Vor Gericht haben Betroffene  oder deren Angehörige in Deutschland meist kaum eine Chance, gegen die Hospitäler / Krankenhäuser vorzugehen. Die Justizminister wollen die Patientenrechte stärken.

Krankenhauskeime: Wenn Erreger zu Killern werden!
Die Zahlen sind leider gewaltig. In Deutschland sterben deutlich mehr Menschen an Krankenhauskeimen als an Verkehrsunfällen. Laut Hochrechnungen des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) erleiden pro Jahr deutschlandweit etwa 500 000 Menschen eine Infektion im Krankenhaus, 15 000 Menschen sterben sogar an den Folgen davon. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) geht sogar von 900 000 Infektionen und bis zu 40 000 Todesfällen aus. Ist die akute Gesundheitsgefahr beseitigt, stellt sich in vielen Fällen ein juristisches Problem. Betroffene haben mit ihren Klagen kaum eine Chance. Das wollen die Justizminister der Länder künftig ändern.

Bei einer Justizministerkonferenz haben sich die 16 Ressortvertreter einstimmig einer Forderung angeschlossen, die von Baden-Württemberg und Niedersachsen vorangetrieben wurde. In diesem speziellen Fall des Arzthaftungsrechts soll es künftig zu einer Beweislastumkehr kommen. ...

Freitag, 25. Mai 2018

Ab heute 25.05.2018 greift die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)!

Hinweis: Man darf dann keine personenbezogenen Daten mehr ohne eine entsprechende Datenschutzerklärung auf Webseiten, Blogs etc. veröffentlichen. Das gleiche gilt für Bilder auf denen Personen ohne Auftragsverarbeitungsvertrag bzw. Genehmigung abgebildet sind. 

Klarstellung: Rückwirkend bezieht sich das natürlich NICHT auf bereits vorhandene Bilder - also auf Bilder, die vor dem 25.05.2018 aufgenommen wurden.

Beachten Sie auch, dass Sie im privaten Leben ggf. ebenfalls sehr leicht von der DSGVO betroffen sein könnten - also lieber einmal recherchieren, was dieses Thema angeht und welche Strafen verhängt werden können.

Spezielle Hinweise für Österreich: Info-Direktlink
In diesem Sinne:
Noch viel Freude mit den neuen Verordnungen der EU-Bürokraten.


DSGVO: US-Nachrichtenseiten sperren ab heute Europäer aus

Nur zur Information, damit niemand verwundert ist: Dutzende Internetseiten von vor allem regionalen US-Zeitungen sind für die meisten Europäer derzeit nicht zu erreichen. Mit einem Hinweis auf die DSGVO werden sie ausgesperrt. Andere Seiten fordern eine Zustimmung zur Datennutzung. 
DSGVO - US-Nachrichtenseiten sperren Europäer aus: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-US-Nachrichtenseiten-sperren-Europaeer-aus-4058457.html

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Quelle: heise.de



Bildquelle:
pixabay u.a.

Freitag, 11. Mai 2018

Gelten die neuen EU- DSGVO Regeln EU-weit? Nein!

Die DSGVO rückt näher auf uns zu: Haben Sie das gewusst?

Jeder EU-Mitgliedsstaat hatte die Möglichkeit, seine nationale Rechtsprechung mit Hilfe von "Öffnungsklauseln" an die neue DSGVO anzupassen. Österreich hat das getan! 

In einem schwedischen Gesetzentwurf heißt es beispielsweise: "Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung." 

Auch die österreichische Regierung hat Ausnahmeregelungen für Medienunternehmen, Künstler und Autoren (inkl. Sachbuch-Autoren) und die journalistische Arbeit geschaffen (genaueres, siehe unten im Bericht). 

Die deutsche Bundesregierung ist dagegen bis heute untätig geblieben und hat (aus welchen Gründen auch immer), keine Änderung des EU- DSGVO Gesetzes durchgeführt. So kann in Deutschland ab dem 25.05.2018 mit besonderer Härten und bisweilen unzumutbaren Einschränkungen für viele Betroffenen gerechnet werden. 

Einige Anwälte wie z.B. auch der Anwalt Rieck vermutet dazu: "Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. Dies hätte nicht sein müssen." ...

Sonntag, 10. Dezember 2017

Deutschland: Gericht verdonnert Bürgen: Flüchtlingshelfer müssen Jobcenter Tausende Euro zahlen


  • Wer für Flüchtlinge gebürgt hat, muss jahrelang für deren Lebenshaltungskosten aufkommen
  • Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
  • Ein Kläger muss nun vielleicht bis zu 30.000 Euro an den Staat zurückzahlen
Zwei Männer, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben, müssen dem deutschen Staat nun Tausende Euro zurückzahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag entschieden.

Die Männer, ein Deutscher syrischer Herkunft, und ein Türke, hatten sich 2014 verpflichtet, für die Lebenshaltungskosten von je zwei Menschen aus Syrien aufzukommen, damit diese auf sicherem Weg und schnell nach Deutschland kommen konnten. Einer der beiden Männer, William E., hatte auf diese Weise seinen Bruder und dessen Frau in die Bundesrepublik geholt.

Böses Erwachen einiger Gut.menschen
Alle vier Syrer wurden in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt, so dachten die Bürgen, würde der Staat für die Kosten aufkommen (weit gefehlt). Das Jobcenter zahlte den Syrern Leistungen, die ihnen nach dem Sozialgesetzbuch II zustehen. Doch dann forderte der Staat, bzw. genauer die zuständigen Jobcenter, das Geld von den Bürgen zurück. Anm.: Eine Bürgschaft ist etwas heikles, wenn man für jemanden bürgt, dann muss man sich über die Konsequenten dieser  Bürgschaft schon im klaren sein. Auch ist entscheidend, für wen und für was man bürgt. Hier wäre Aufklärung schon dringend notwendig, denn eine Bürgschaft kann  auch in den finanziellen Ruin führen. ...

Freitag, 21. Juli 2017

GEGEN GIS GEBÜHREN!!!

Wer gegen die ORF-Zwangsgebühr (GIS) ist, kann jetzt in dieser Sache aktiv werden. Auf jeder Gemeinde liegen diese Petitionen aus!

GEGEN GIS GEBÜHREN!!!
Bitte vorbei gehen und unterzeichnen!
Es wird nichts veröffentlicht davon, weder in den Medien noch anderswo ... Diese Aktion läuft schon seit Oktober 2016 und geht bis Ende 2017.

Bei Interesse: Bitte teilen und verbreiten!
In einigen Ämtern liegen keine Formulare aus, wurde gemeldet!
Daher besteht die Möglichkeit das PDF zu Hause auszudrucken und im Amt!! auszufüllen, Unterschrift beglaubigen lassen und an die angegebene Adresse zusenden ... (Siehe Link unten!)
Link: http://www.cpoe.or.at/Inhalt/de/ORF-Volksbegehren (hier auf dieser Webseite finden Sie auch das PDF zum Ausdrucken).
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(Wir von Eggetsberger-Info geben diesen Text bzw. Beitrag zum ORF-Volksbegehren inkl. obigen Link ohne Werturteil weiter.)

Dienstag, 6. Juni 2017

Was darf man wo mit Elektromobilität - Segways, Hoverboards, E-Roller etc. was darf man wie und wo

Hoverboards, Segways, Elektroroller, Elektro-Skateboards oder E-Bikes: Wo man mit welchem Gerät fahren darf, ist nicht immer restlos klar.

Sich durch den Paragrafendschungel zu navigieren, kann mitunter verwirrender sein, als ein Hindernisparcours am Verkehrsübungsplatz. Die Verwendung von Geräten wie E-Rollern, Hoverboards, Segways oder Elektrorollern sind im Kraftfahrgesetz, der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz geregelt. Die Umsetzung der Richtlinien obliegt den Ländern, weshalb es auch je nach Bundesland zu unterschiedlichen Auslegungen kommen kann(!).

Zumeist gelten für die elektrisch betriebenen fahrbaren Untersätze dieselben Regeln wie für Fahrräder. Vorausgesetzt sie können nicht schneller als 25 km/h fahren und ihre Leistung ist auf 600 Watt begrenzt. Es gibt aber Ausnahmen. Etwa Hoverboards und elektrisch betriebene Skateboards. Sie werden - wie es im Juristenjargon heißt - als „vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge“ oder als „fahrzeugähnliches Kinderspielzeug“ eingestuft und haben auf Radwegen nichts verloren. Daneben gibt es bei der Verwendung von Segway & Co. auch in Hinblick auf Alkoholbestimmungen, Abstellplätze und dem Telefonieren während der Fahrt einiges zu beachten. ...

Mittwoch, 26. April 2017

Türkei heute Nacht: Über tausend Gülen-Anhänger festgenommen ...

In der Türkei sind in der Nacht mehr als tausend mutmaßliche Anhänger der Gülen-Bewegung festgenommen worden! Über 40.000 Menschen wurden seit dem Putschversuch verhaftet und 120.000 Personen wurden entlassen oder suspendiert.


Türkei: Bei landesweiten Razzien in der Türkei sind in der Nacht auf heute mehr als tausend mutmaßliche Anhänger der Gülen-Bewegung festgenommen worden. Die Festnahmen seien in 72 Provinzen erfolgt, zitierte die Nachrichtenagentur Anadolu heute Innenminister Süleyman Soylu. Präsident Recep Tayyip Erdogan macht die Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen für den Putschversuch vom Juli verantwortlich. 8.500 Sicherheitskräfte waren laut türkischem Innenministerium an der Operation beteiligt. ...

Dienstag, 3. Januar 2017

Eine neue Verbotskultur greift unaufhaltbar um sich

Die Wahrheit ändert sich nicht
einfach dadurch, dass du sie nicht hören willst.

Zu Beginn 2017, einfach zum nachdenken!

Die Neudefinition des „Normalen“
Wir haben uns im laufe der letzten Jahre immer mehr daran gewöhnt, gemaßregelt zu werden.
Noch vor ein paar Jahren hätten wir uns an den Kopf gegriffen, wenn Politiker, Sittenwächter etc. mit erhobenem Zeigefinger mehr Disziplin gefordert hätten. Verordnungen, Gesetze und nicht zuletzt Zensurmaßnamen greifen immer mehr -für viele noch immer unbemerkt-  in unser Leben ein. Bald wird es wieder heißen: Alles ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist! Ausdrücklich erlaubt wird dann selbstredend kaum etwas sein!

Eine neue Verbotskultur greift unaufhaltbar um sich.
In einer immer chaotischeren Welt, in der unsere Freiheiten ständig weiter beschränkt werden, in der alles und jedes ständig reguliert wird und in der viele sich täglich immer unwohler fühlen, wird zu einer neuen Normalität.

Die neue Normalität: Wer heute noch aus der Reihe tanzt, ist zumindest sehr verdächtig, möglicherweise sogar als gefährlich einzustufen.
Das Recht, zu denken und zu sagen was uns gefällt, oder was man nicht möchte, gehört schon längst der Vergangenheit an. Facebook, Twitter, Google+ etc. werden systematisch zensuriert. Ein "Wahrheitsministerium" soll demnächst eingeführt werden. Die wachsende Unsicherheit ist schon überall zu spüren, viele haben Angst ihre persönliche Meinung, egal zu welchen Thema auch immer, zu sagen, geschweige denn zu schreiben. Eine konstruktive Diskussion und ein Meinungsaustausch wird immer schwieriger.

Wir denken: Es wird wieder höchste Zeit, mehr über Freiheitsrechte, Bürgerrechte, Rede-und Gedankenfreiheit aber natürlich auch über Bürgerpflichten nachzudenken. Immer mehr Verbote, totale Überwachung, ständige Kontrollen und Einschränkung der Freiheiten. Die Freiheit des einen, endet natürlich dort, wo die Freiheit des anderen anfängt, das soll hier auch gar nicht in Frage gestellt werden.
Schluss: Nicht Jede/Jeder wird unserer Meinung sein. Gut so, manche werden nach noch mehr Überwachung, noch mehr Vorschriften, Gesetze und Regelungen verlangen - damit sie sich sicherer fühlen können. Das alles können wir akzeptieren und denken dabei an Voltaires Ausspruch: "Ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen."

Und Voltaire hat noch etwas zur Meinungsfreiheit gesagt:
"Le droit de dire et d’imprimer ce que nous pensons est le droit de tout homme libre, dont on ne saurait le priver sans exercer la tyrannie la plus odieuse. Ce privilège nous est ... essentiel ... ; et il serait déplaisant que ceux en qui réside la souveraineté ne pussent pas dire leur avis par écrit."
Quelle : Questions sur les miracles


Übersetzt:
„ Das Recht zu sagen und zu drucken, was wir denken, ist eines jeden freien Menschen Recht, welches man ihm nicht nehmen könnte, ohne die widerwärtigste Tyrannei auszuüben. Dieses Vorrecht kommt uns von Grund auf zu; und es wäre abscheulich, dass jene, bei denen die Souveränität liegt, ihre Meinung nicht schriftlich sagen dürften.“ Quelle: Eggetsberger-Info-Team
Bildquelle: Pixabay

Sonntag, 30. Oktober 2016

Deutschland: Eine Überraschende Wende zur Kinderehe!

Der deutsche Justizminister Maas will Kinderehen nun doch nicht verbieten, dem Missbrauch ist Tür und Tor geöffnet.

© Symbolfoto-Pixabay
Wieder alles anders! Bisher war der Plan der Bundesregierung, im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland zu annullieren. Der neuer Gesetzesentwurf von Justizminister Maas sieht das nun jedoch nicht vor. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will verstärkt gegen im Ausland geschlossene Kinderehen vorgehen (?!). Das geht auch aus dem neuen Gesetzesentwurf hervor, den der Minister in den nächsten Tagen zur Abstimmung vorlegten will.

Die Überraschung dabei: Verbieten will Herr Maas die Kinderehen entgegen aller Erwartungen und Forderungen nun doch nicht! Grundsätzlich hatte die deutsche Bundesregierung geplant, dass Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden oder werden, in Deutschland annulliert werden. Die CDU hatte ein entsprechendes klares Verbot von Kinderehen gefordert. ...

Donnerstag, 30. Juni 2016

Mehr Rechte für die österreichische Polizei

Kurz notiert!
© Eggetsberger-Info / Symbolfoto 
Die Polizei erhält zur Bekämpfung terroristischer und anderer Straftaten weitere Befugnisse. Mit so genannten "Gefährderansprachen" und Meldepflichten sollen terroristisch, ideologisch und religiös motivierten Straftaten vorgebeugt werden. Außerdem sollen neue gesetzliche Bestimmungen die Verletzung der sexuellen Integrität von Frauen sowie familiäre Gewalt verhindern helfen. Darüber hinaus werden mit dem Abänderungsantrag die Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz in Bezug die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung neu gefasst.

Die Details der umfangreichen Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz:

  • Versammlungsrecht. Die Polizei kann künftig bereits eingreifen, wenn eine oder mehrere Personen die öffentliche Ordnung durch ein Verhalten stören, "das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen". Beschwerden müssen nicht vorliegen, auch "ein besonders rücksichtsloses Verhalten" ist keine Voraussetzung mehr für ein polizeiliches Einschreiten. Als Beispiele werden etwa das aufdringliche Nachgehen einer Person oder das Verstellen von Geschäftspassagen genannt. Freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Neben einer Wegweisung durch die Polizei drohen auch Geldstrafen, wobei der Strafrahmen von 350 € auf 500 € angehoben wird.
  • Aggressives Verhalten. Auch allgemeines aggressives Verhalten gegenüber der Polizei kann künftig als Verwaltungsübertretung geahndet werden, selbst wenn dadurch keine konkrete Amtshandlung behindert wird.
  • Feststellung der Identität. Fingerabdrücke abnehmen konnte die Polizei bisher Verdächtigen abseits von Straftaten, grundsätzlich nur dann, wenn sich der Betreffende in einem Zustand der Hilflosigkeit befand. Künftig können auch Personen, die im Verdacht stehen, ein vergleichsweise geringfügiges Sexualdelikt begangen zu haben, zur Abgabe einer DNA-Probe gezwungen werden. Derzeit gilt das nur für einschlägige Straftaten, die mit einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind.
  • Speicherung von Daten. Gespeichert werden dürfen künftig die Daten mutmaßlich gefährlicher Personen und deren Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle sowie die Konfiszierung von Ausweisdokumenten, die von einer ausländischen Behörde zur Verhinderung der Ausreise von "foreign fighters" für ungültig erklärt wurden.
  • Fahndungsdaten dürfen künftig auch an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bzw. an ausländische Asylbehörden weitergegeben werden.
  • Fahrzeuge. Auch wird es erlaubt sein, aus Anlass der Anmeldung eins Fahrzeugs zu überprüfen, ob dieses zur Fahndung ausgeschrieben ist.
  • Waffen. Zu mehr Sicherheit sollen darüber hinaus ein Waffenmitnahmeverbot und die Durchführung von Sicherheitskontrollen in Gebäuden des Innenministeriums und nachgeordneter Dienststellen beitragen.
  • Familie. Zur Vorbeugung familiärer Gewalt ist es künftig möglich, für Kindergärten und Schulen ein gesondertes Betretungsverbot zu verhängen. Außerdem wird eine gesetzliche Grundlage für die "präventive Rechtsaufklärung" geschaffen. Diese wird seit 2011 durch besonders geschulte Beamte durchgeführt, um mit dem Gefährder seine persönliche Situation zu besprechen und ihm die Konsequenzen seines Verhaltens vor Augen zu führen. Künftig können die Betroffenen auch zwangsweise geladen werden. Ebenso dürfen Polizeibeamte zur Durchsetzung eines verhängten Betretungsverbots für bestehende Schutzzonen, etwa zur Verhinderung von Drogenhandel rund um Schulen, in Hinkunft notfalls auch Zwangsgewalt ausüben.
     29.06.2016

Freitag, 20. Mai 2016

Frankreich: Parlament stimmt Verlängerung des Ausnahmezustands zu

Da tut sich was!
Frankreich weiter im Ausnahmezustand!
Das französische Parlament hat gestern Donnerstag den 19.05.2016 einer weiteren Verlängerung des Ausnahmezustands um zwei Monate zugestimmt. 46 Abgeordnete stimmten für die Verlängerung, 29 dagegen, zwei enthielten sich. Damit sind auch die Fußball-Europameisterschaft und die Tour de France abgedeckt. Das heißt, beide Ereignisse fallen noch in den Zeitraum des Ausnahmezustandes. 
Schon die dritte Verlängerung
Dies ist bereits die dritte Verlängerung des Ausnahmezustands. Der Ausnahmezustand war nach der Anschlagsserie in Paris im vergangenen November, bei der 130 Menschen ums Leben kamen, verhängt worden. 

Der französische Inlandsgeheimdienst DGSI warnte vor einer "Kampagne" von Terrorattentaten des "Islamischen Staates" (IS bzw. ISIS) und anderer. Es sei wahrscheinlich, dass Bomben in Gebieten mit vielen Menschen gezündet würden. Die Sorge vor Anschlägen beschäftigt auch internationale Ermittlungsbehörden. So hatte das deutsche BKA bereits im Februar 2016 vor einer erhöhten Terrorgefahr für die Zeit der Fußball-EM in Frankreich gewarnt. Für Besucher Frankreichs, Besucher der Fußball-EM etc. heißt das auch im Klartext diese müssen auf alles gefasst sein.

Durch den Ausnahmezustand können Polizei und Sicherheitskräfte unter anderem Wohnungen und Häuser ohne richterlichen Beschluss durchsuchen, die Presse überwachen sowie Demonstrations- und Versammlungsverbote erlassen und vieles andere Mehr. Hinweis: Die bürgerlichen Rechte existieren in Zeiten des Ausnahmezustand nicht. Doch im Griff hat Frankreichs Polizei nicht viel (siehe Video) ... 

Samstag, 2. April 2016

Österreich: Verschärfung des Asylrechts kommt noch im April

Kurz notiert, zur aktuellen Lage
Politik: Die "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" ist in Österreich wegen dem übermäßigen Flüchtlingszustrom akut geworden. Das lässt nun eine Verschärfung des vorhandenen Asylrechts zu.

Österreichische Regierung kündigte eine Verschärfung des Asylrechts noch im ersten Halbjahr an!
Demnach sollen Asylanträge nur noch zugelassen werden, wenn präzise beschriebene Kriterien wie der Artikel 8 der Menschenrechtskonvention auf den jeweilig zur Behandlung stehenden Fall zutreffen. Im Parlament könnten die entsprechenden Vorhaben bereits Ende April 2016 beschlossen werden, der Notfallmechanismus könnte dann ab Mitte Mai 2016 in Kraft treten. ... 

Mittwoch, 30. März 2016

Österreich: Kriminelle Asylwerber können nun abgeschoben werden

Kurz informiert!
Das Urteil ist gefallen, der Verfassungsgerichtshof hat entschieden! 
Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 8. März 2016 festgehalten, dass bei kriminellen Asylwerbern sehr wohl zwischen Vergehen und Verbrechen (wie Raub, Vergewaltigung) differenziert werden darf. Das hat weitreichende Folgen - betroffen sind subsidiär Schutzsuchende etwa aus Afrika oder Afghanistan. (Anm.: Das sind keine anerkannten Flüchtlinge, aber ihnen droht bei Abschiebung Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland, also werden sie normalerweise nicht abgeschoben. -Siehe auch - zum Christentum konvertieren-)...

Mittwoch, 9. März 2016

Ende der Balkan-Route: Ungarn ruft landesweiten Krisenzustand aus

Zur aktuellen Lage: (09.März 2016)

Nach der Schließung der Balkan-Route hat Ungarn landesweit den Krisenzustand ausgerufen. Auch Bulgarien will reagieren und die Grenzen verstärken. Die EU begrüßt die Schließung der Balkan-Route.

Die Balkanroute für Flüchtlinge ist somit faktisch geschlossen. Slowenien, Kroatien, Serbien und Mazedonien lassen seit Mittwoch niemanden ohne gültigen Reisepass und Visum mehr passieren. Ungarn rief vorsorglich gleich den Krisenzustand aus, was der Polizei mehr Rechte einräumt und dichtere Personenkontrollen ermöglicht. Ungarns Grenzen zu Serbien und Kroatien sind bereits mit Zäunen abgesperrt. ... 

Freitag, 12. Februar 2016

GERICHTSURTEIL ZUR TEILEN-FUNKTION AUF FACEBOOK UND CO.

FACEBOOK und CO.
Gerichts­urteil zur „Teilen“-Funktion: Wer auf Facebook teilt, macht sich rechts­widrige Inhalte NICHT zu eigen!

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.11.2015, Az. 16 U 64/15)

Dazu die rechtliche Bedeutung der Funktion „Teilen“ in sozialen Netzwerken.

Haftung für fremde Inhalte im Internet
Für die Frage der Haftung für „fremde“ Inhalte im Internet ist das entscheidend: Macht sich jemand Inhalte Dritter „zu eigen“, haftet er dafür wie für eigene Inhalte.

ABER: Bei der Funktion „Teilen“, die zwar dem „Verlinken“ in technischer Sicht ähnlich sei, würde es sich um eine Möglichkeit handeln, auf private Inhalte anderer Nutzer hinzuweisen, so das OLG Frankfurt am Main (!). ...

Sonntag, 20. Dezember 2015

Österreich-Folder für Asylwerber: "Höflichkeit ist wichtig!"

GRUNDREGELN FÜR ASYLWERBER - FLÜCHTLINGE
Das Innenministerium hat eine Broschüre erstellt, mit der Flüchtlinge über Grundregeln und Werte wie auch über den richtige Umgang mit dem weiblichen Geschlecht in Österreich aufgeklärt werden sollen. Hier einige wichtige Ausschnitte aus dem Asylwerber-Folder.

Zum lesen Bild einfach anklicken!
Gleichgeschlechtliches Zusammenleben
"Frauen dürfen mit Frauen und Männer mit Männer zusammenleben", heißt es über einer Zeichnung von sich küssenden gleichgeschlechtlichen Paaren. Anm.: Gewalt gegen Frauen ist strengstens verboten, Frauen sind absolut gleichberechtigt! Eine Frau entscheidet selbst, ob und wen sie heiratet. Sie darf auch dann mit einem Mann leben, wenn sie nicht mit ihm verheiratet ist. Auch jeder Mann darf sich seine Frau oder Partnerin selbst aussuchen.
Frauen und Männer haben in Österreich die gleichen Rechte. In Österreich bestimmen Frauen genauso wie Männer selbst über ihr Leben

Gewalt ist in Österreich verboten.
Auch in der Familie darf es keine Gewalt geben (das gilt auch bei Gewalt gegen den Partner)! ...