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Samstag, 28. Mai 2016

Steht in Österreich das Ausrufen des Notstands bevor?

Kurz notiert:
Österreich, das zentrale Thema kehrt in die Realität zurück: Der Wiener Standard meldet, dass die Zahlen der Flüchtlinge und Migranten wieder stark steigen. Die geplante Obergrenze von 37.500 scheint nicht zu halten, die Zeitung rechnet mit 50.000 neuen Asylanträgen – und da sind die Sommermonate noch gar nicht besonders berücksichtigt.

Daher laufen laut Standard die Vorbereitungen auf die Ausrufung des Notstands durch die Regierung. Dazu muss die Regierung eine Verordnung erlassen, mit der faktisch das Asylrecht außer Kraft gesetzt wird. Voraussetzung ist, „dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind“. Der Standard schreibt, dass die „involvierten Ministerien bereits Argumente sammeln“, warum dieser Fall ausgerufen werden muss. Die österreichische Regierung will (und muss im Auftrag der EU) um jeden Preis verhindern, dass die FPÖ weiter Auftrieb erhält. Der neue Bundeskanzler Kern (SPÖ) lässt laut Standard u.a. demnach keinen Zweifel, dass der Notstand ausgerufen werden müsse, wenn die Obergrenze von 37.500 erreicht ist(?).

Ob die neue österreichische Regierung unter SPÖ Führung (und mit dem neuen Grünen-Präsidenten) den Anforderungen der nächsten Zeit gewachsen sind, wird man in kurzer Zeit sehen können.

Was bedeutet den Notstand ausrufen: Link-Notstand
Quellen: Standard u.a.
Bildquelle: Fotolia
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Ps.: Der Ausnahmezustand in Frankreich wurde wie schon bekannt wieder verlängert
Im Ausnahmezustand können die Behörden ohne Richterbeschluss Hausarrest verhängen und die Bewegungsfreiheit einschränken. Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung sollen anders als bisher aber nicht mehr möglich sein. Bürgerrechtsorganisationen hatten der Regierung wiederholt Unverhältnismäßigkeit bei den eingesetzten Mitteln vorgeworfen etc..

Samstag, 26. März 2016

Angst vor Terror: Wie reagiert die Politik? Was ändert sich für uns?

Das Eggetsberger-Info Team bedauert JEDES unschuldige OPFER und deren Angehörige!
Auch der Terroranschlag in Brüssel (22.März 2016) wie auch der in Frankreich (13.11.2015) zeigen -jedem der es sehen will- dass die Überwachung der Bürger inkl. Vorratsdatenspeicherung sowie die immer mehr ausgeweiteten Einschränkungen von Bürgerrechten und Freiheiten, wie auch die Überwachung der Geldbewegungen und Konten der Bürger, niemals zum Ziel führen wird. Es sei denn, man verfolgt mit dieser Überwachung ganz andere Ziele. Die Strategie der Spannung und Angst läuft auf Hochtouren. 

Wir sollten daran denken: Alle Freiheiten die wir jetzt schon aufgegeben haben und in naher Zukunft aufgeben werden, bekommen wir nie mehr zurück, oder es wird ein langer und mühsamer Prozess die alten Freiheiten zurückzuerlangen.

Die Konsequenzen auf diesen Anschlag
Das ist wohl jedem völlig klar. Mehr Überwachung, Zentralisierung von Personen- und Kommunikationsdaten, mehr Geheimdienste, höhere Etats und weniger Bürgerrechte und Freiheit. Ein europäischer Patriot-Act ist zum Greifen nahe und vollendet dann die schon länger angestrebte erweiterte Europäische Sicherheitsagenda.

Wer glaubt, das würde helfen den Terror zu bekämpfen, hat einfach gesagt ein Realitätsproblem. Lesen wir nicht nach jedem Anschlag, "Die Täter waren Polizei, Geheimdienst oder den Behörden bekannt"? Jeder Terrorist, jeder religiöse gewaltbereite Fanatiker, wird IMMER einen Weg finden, das ist leider sicher, das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.

Und natürlich wird man uns vielleicht weiter erklären, dass auch die notwendige Geld für den Kauf des Sprengstoffes der Waffen etc. mit lauter 500 Euro Banknoten bezahlt wurde. Oder, dass die 500 Euro-Banknoten so und so nur den Terror und den Kriminellen dienen. Am besten - so werden dann einige Politiker sagen, wir schaffen das Bargeld gleich ab, dann gibt es weniger Terrorismus, weil denen fehlt es dann ja am Geld, doch auch das ist leider falsch (siehe, wie beschaffen sich diese Leute Geld). ... 

Sonntag, 20. Dezember 2015

Ausnahmezustand - Notstand ausrufen

Als Ausnahmezustand wird ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen von einer maßgeblichen Instanz (also einigen Politikern) als akut bedroht erachtet werden. Um der Bedrohung („Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“) zu begegnen, werden außerordentliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (oder leider auch um an der Regierung zu bleiben) ergriffen. Statt der ordentlichen Verfassung gilt dann immer eine „Notstandsklausel“.

Die Regelungen des Notstandsrechts können entweder intrakonstitutioneller oder extrakonstitutioneller Art sein. Im ersten Fall sieht die Verfassung selbst vor, dass in Notzeiten von ihr abgewichen werden darf, im zweiten Fall werden zur Behebung eines Notstandes Maßnahmen ergriffen, die nicht in der Verfassung vorgesehen sind. Viele moderne Staatsverfassungen treffen explizite Regelungen für den Fall des Ausnahmezustandes, einige jedoch leider nicht. So sieht die Schweiz z. B. kein intrakonstitutionelles Notstandsrecht vor. Die Österreichische Bundesverfassung hingegen sieht für außerordentliche Umstände – Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung – den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres, ein Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten, ein Notverordnungsrecht der Landesregierung sowie der Übernahme bestimmter Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann vor. (Österreich: LinkGanz besondere Regeln gelten im ganzen EU-Gebiet und in Teilen der EU. Die EU schafft die Grundlagen zum Militär-Einsatz gegen die Bürger = durch die EUROGENDFOR, Link: http://eggetsberger-info.blogspot.co.at/2014/06/eu-schafft-grundlagen-zum-militar.html ... 

Sonntag, 15. November 2015

Frankreich im Ausnahmezustand - Notstandsgeset

Mehr als 160 Durchsuchungen, mehr als 100 Menschen unter Hausarrest: Das Notstandsgesetz erlaubt den französischen Behörden besondere Maßnahmen. 

Was bedeutet das im Falle von Frankreich genau?
Seit Samstagmorgen (14. November 2015) gilt in Frankreich als Reaktion auf die Anschläge vom Freitagabend der Ausnahmezustand. Per Dekret erweitert das Notstandsgesetz die Befugnisse der französischen Exekutive erheblich. In den vergangenen zwei Tagen haben die französische Behörden 104 Menschen unter Hausarrest gestellt, 168 Häuser und Wohnungen durchsucht, 23 Menschen festgenommen und 31 Waffen sichergestellt, darunter vier Kriegswaffen. "Der Ausnahmezustand erlaubt es, die Präventionsarbeit zu verstärken", sagte Innenminister Bernard Cazeneuve.
Er kündigte an, die Aktionen fortzusetzen. "Wer sich an der Republik vergreift, den wird die Republik einholen. Sie wird unerbittlich sein mit ihm und seinen Komplizen." Es ist das erste Mal seit 2005, dass der französische Ministerrat den Ausnahmezustand verhängt hat, nach den Anschlägen vom Januar auf Charlie Hebdo trat er nicht in Kraft.

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UPDATE: Frankreich beschließt die Verlängerung des Notstandsgesetz
Die Einschränkung von Bürgerrechten ist die französische Anti-Terror-Strategie.
Am 16. Februar 2016 hat das französische Parlament eine weitere Verlängerung des Notstandes bis zum 26. Mai 2016 gebilligt, eine weitere Verlängerung ist möglich.

Außerdem sollen die Sicherheitsbehörden nach Beendigung des Ausnahmezustands deutlich mehr Kompetenzen erhalten. Die Regierung hatte bereits am 23. Dez. 2015 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, welches am 7. März 2016 von der französischen Nationalversammlung mit großem Mehrheit angenommen wurde. 
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Der Notstand ist in Frankreich in Gesetz Nummer 55-385 vom 3. April 1955 geregelt, das zu Beginn des Algerienkriegs verabschiedet wurde. Es erhöht kurzfristig die Befugnisse der Präfekten der Departements, des Innenministers, der Justizministerin, des Verteidigungsministers und ausführender Behörden.

Sie dürfen:

  • Ausgangssperren für bestimmte Orte und bestimmte Uhrzeiten verhängen.
  • Aufenthaltsverbote für bestimmte Personen in bestimmten Gebieten aussprechen.
  • Demonstrations- und Versammlungsverbote erlassen.
  • Theater, Bars und Cafés oder sonstige Versammlungsorte vorübergehend schließen.
  • Personen, die verdächtigt werden, etwas zu tun, das die allgemeine Sicherheit gefährdet, unter Hausarrest stellen.
  • Die Regierung kann anordnen, Waffen der Kategorien 1,4 und 5 zurückzugeben.
  • Häuser und Wohnungen dürfen zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden.
  • Die Presse und andere Veröffentlichungsorgane dürfen kontrolliert, überwacht und zensiert werden. Davon betroffen sind auch Kinovorführungen und Theaterstücke.
  • Militärgerichte dürfen einberufen werden.
  • Personen, gegen die ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen wurde oder die unter Hausarrest gestellt wurden, können gegen diese Beschlüsse Widerspruch einlegen. Eine vom Staatsrat eingesetzte Kommission entscheidet über den Widerspruch.
  • Der Ausnahmezustand gilt für mindestens zwölf Tage (wurde auf Mai 2016 verlängert). Frankreichs Präsident François Hollande kündigte am Sonntag an, die Maßnahme auf bis zu drei Monate verlängern zu wollen. Das müsste per Gesetz gebilligt werden, das Parlament ist bereits informiert und arbeitet an einem entsprechenden Entwurf. 

Nach dem Algerienkrieg hat Frankreich auf französischem Staatsgebiet nur zweimal den Ausnahmezustand verhängt: im Dezember 1984 nach politischen Unruhen auf der zu Frankreich gehörenden Inselgruppe Neukaledonien und 2005 nach den schweren Vorstadtkrawallen in Frankreich.