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Freitag, 14. April 2017

Trotz Verbot: Frau darf Kopftuch im Dienst tragen, eine österreichische Lösung

Kurz notiert!
Österreichische Lösung: Eine muslimische Mitarbeiterin am bfi Steiermark musste wegen des Verbots ihr Kopftuch ablegen. Nun darf sie ihr Kopftuch wieder tragen.

Kopftuch als religiöses Zeichen?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem entschieden, dass dass Unternehmen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz aussprechen dürfen. Genau dies hat das Berufsförderungsinstitut (bfi) Steiermark im März 2017 durchgesetzt, um religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu verbieten.
Getroffen hatte der Schritt unter anderem eine muslimische Deutschtrainerin, die Kopftuchträgerin ist. Sie hätte ihr Kopftuch ablegen müssen, verweigerte dies jedoch und schaltete die Arbeiterkammer ein. Den Schritt begründete die Frau damit, dass das Ablegen des Kopftuchs "nicht in Frage" käme. Nun gibt es eine überraschende Wendung, eine österreichische Wende. ...

Montag, 3. April 2017

Experten: Der Islam schreibt kein Kopftuch vor!

Österreichs Bundesregierung plant ein Kopftuchverbot für bestimmte Amtsträgerinnen. Werden Muslimas damit gezwungen, gegen die Regeln ihrer Religion zu verstoßen? Experten verneinen! Glaube sei Privatsache und habe in der Öffentlichkeit nichts zu suchen, argumentieren die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP. Dem gegenüber stehen islamische Organisationen und Menschenrechtsorganisationen, die in dem Gesetz einen unzulässigen Eingriff in Privatangelegenheiten sehen.

Was wirklich im Koran steht
Die Fronten sind verhärtet. Dabei wird oft übersehen, dass die Gründe, warum muslimische Frauen ein Kopftuch tragen, vielfältig sind – und oft mit Religion bzw. dem Koran weniger zu tun haben, als es den Anschein hat. Denn die Frage, ob eine muslimische Frau zwingend ein Kopftuch tragen muss, lässt sich aus dem Koran keineswegs eindeutig ableiten.

Daher hat auch die muslimische Community in Italien das Vorgehen der eingangs beschriebenen Mutter scharf verurteilt. Der Koordinator der islamischen Gemeinde in Bologna, Yassine Lafram, nannte ihr Vorgehen einen Akt "unerträglicher Gewalt", der nicht im Einklang mit den religiösen Vorgaben des Islams sei.

☛ "Der Koran schreibt weder Kopftuch noch Vollverschleierung vor", sagt der Linzer Islamexperte Karl Jaros gegenüber unserer Redaktion. Lediglich sei davon die Rede, "dass sich Männer wie Frauen außer Haus anständig kleiden sollen." Anständig nicht mehr! ...

Donnerstag, 16. März 2017

EuGH hat entschieden: Firmen dürfen Kopftuch in Arbeit verbieten

⚠ DER EUROPÄISCHER GERICHTSHOF HAT ENTSCHIEDEN
Arbeitgeber (Unternehmen) können Kopftuch im Job unter bestimmten Umständen verbieten. Für ein Verbot muss es in der Firma aber eine allgemeine, diskriminierungsfreie Regel geben.

Arbeitgeber dürfen muslimische Kopftücher und andere religiöse oder politische Zeichen grundsätzlich verbieten. Es muss dafür aber eine allgemeine Regel geben, die das Unternehmen neutral und diskriminierungsfrei durchsetzt, wie am Dienstag (14. 03.2017) der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Wünsche einiger Kunden reichen dagegen nicht aus.

Konkret urteilte der EuGH zu einer Rezeptionistin aus Belgien und einer Projektingenieurin eines IT-Beratungsunternehmens in Frankreich. In dem belgischen Unternehmen gab es eine zunächst ungeschriebene Regel und später auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung, wonach die Arbeitnehmer keine sichtbaren Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugung tragen sollen. Im Fall der IT-Beraterin hatten sich Kunden beschwert. Beide Frauen wurden entlassen, weil sie auch im Kundenkontakt ihr Kopftuch tragen wollten. ...