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Donnerstag, 23. August 2018

So macht man Stimmung ... so manipuliert man ... ob bewusst, oder aus anderen Gründen!

Im Artikel des MERKUR heißt es: "Russe (31) plante Terror-Anschlag". Dass der Terroranschlag gar nichts mit Russland zu tun hat, erkennt nur der aufmerksame Leser. Aus der Überschrift geht nur hervor "RUSSE". Dass der Herr ein Islamist ist, erkennt nur der Leser der den ganzen Artikel konsumiert. Die Nationalität hat mit der ganzen Angelegenheit nicht wirklich was zu tun. Vielmehr eine spezielle religiös-politische Einstellung der Islamisten. Warum man ganze 22 Monate (seit 26. Oktober 2016) mit einer Festnahme gewartet hat, bleibt offen. In der langen Zeit hätte Furchtbares passieren können. 



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Sonntag, 4. Juni 2017

Seit "Charlie Hebdo" (Jänner 2015) forderte der Terror 360 Tote und über 1300 Verletzte

Zur Information!
Das kann man nicht mehr mit "Einzelfälle" schönreden. 
Manchester, Stockholm, Paris, Brüssel, Nizza, Berlin und immer wieder London - europäische Metropolen sind in den vergangenen Jahren verstärkt ins Fadenkreuz von Terroristen gerückt. Konzerte und der öffentliche Nahverkehr dienen dabei häufig als Ziel. Seit dem Attentat auf die Redaktion des Satiremagazins "Charlie Hebdo" in Paris im Jänner 2015 kamen bei Terroranschlägen rund 360 Menschen ums Leben, mehr als 1300 wurden teils schwer verletzt. Die Opfer von Einzeltaten die mit dem islamistischen Terrorismus (oder dieser Ideologie) in Verbindung gebracht werden, wurden bei dieser Aufzählung nicht erfasst. (Stand 4.06.2017)
EIN ENDE DIESES TERRORS IST LEIDER NICHT IN SICHT, WIR MÜSSEN UNS AUF WEITERE ANSCHLÄGE EINSTELLEN.

Eine Chronologie - zusammengestellt von den Redakteuren der Kronenzeitung finden Sie hier: ➪ Direktlink zum Zeitungsartikel
Quelle: Kronenzeitung
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Freitag, 28. April 2017

Deutschland - Bundestag segnet Fußfessel für gefährliche Islamisten ab

Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag 27.04.2017 eine Änderung des BKA-Gesetzes verabschiedet. Diese sieht vor, dass gefährliche Islamisten künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das Bundeskriminalamt kann damit Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht (ausgehen könnte), dazu verpflichten, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen.

Die Wiesbadener Behörde ist dazu aber nur befugt, wenn der Bund für den Betroffenen zuständig ist. Die Überwachung der allermeisten der mehr als 550 sogenannten Gefährder unterliegt jedoch dem Landesrecht. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat die Länder mehrfach dazu aufgerufen, vergleichbare Befugnisse zu schaffen. Auf die Regeln für die Fußfessel hatten sich de Maiziere und Justizminister Heiko Maas im Januar verständigt. Mit dieser und weiteren Verschärfungen ziehen sie -spät aber doch- Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin.

Die Gesetzesänderung soll das BKA insgesamt umstrukturieren.
Es wird "als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens" und Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt. Darüber hinaus schafft das Gesetz den Rahmen für eine neue IT-Infrastruktur bei der Polizei. Die Systeme sollen modernisiert und Doppelstrukturen bei den Ländern abgeschafft werden, berichtet Reuters. Ob die Fußfesseln was helfen wird sich zeigen, doch es ist sicher ein Schritt zu etwas mehr Sicherheit. Ob Österreich und die Schweiz den Beispiel Deutschlands folgen wird ist noch offen.
Quelle: Reuters 27. April 2017