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Donnerstag, 14. Juni 2018

Vergesst die DSGVO: Das Netz verliert gerade seine Informationsfreiheit

       Vergesst die DSGVO: Das Netz verliert gerade seine Informationsfreiheit




     Die Reform des EU-Urheberrechts bedroht das freie Netz. Leistungsschutzrecht, Linksteuer und Data-Mining-Sabotage drohen. (Foto: dpa)

Mit dem drohenden EU-Leistungsschutzrecht beginnt der Abschied von der Informationsfreiheit und das Netz, wie wir es kennen. Klingt sehr dramatisch? Ist es auch. Deshalb sollten Wähler jetzt handeln.

Ab dem 20. Juni 2018 wird über den Abschied von der Informationsfreiheit entschieden, wenn die EU-Abgeordneten über die neue Urheberrechtsreform entscheiden. In einfachen Worten: Es wird nicht mehr möglich sein, Zeitungsartikel und andere urheberrechtliche Veröffentlichungen kostenfrei zu verlinken. Plattformen müssen zukünftig jeden Upload mit einer kostenpflichtigen Datenbank abgleichen, um festzustellen, ob es sich tatsächlich oder annähernd um urheberrechtlich geschützte Inhalte handeln könnte. Das simple Analysieren von öffentlich verfügbaren Daten wird ebenfalls urheberrechtlich geschützt.

Im Detail geht es um die Reform des EU-weiten Urheberrechts.
Das beinhaltet ein neues EU-Leistungsschutzrecht, Uploadfilter und den schleichenden Tod der Big-Data-Anwendungen. Artikel 13 übergibt die Entscheidung darüber, was urheberrechtlich geschützte Inhalte sind, Algorithmen und Bots und katapultiert den Nutzer in die Hölle einer Zensurmaschine namens Uploadfilter. Die Verlinkung von Fakten und Informationen wird in Artikel 11 im Rahmen einer Regelung lizenzpflichtig, die den Begriff Linksteuer völlig rechtfertig – und Artikel 3 verdonnert Text- und Datamining-Anwender dazu, für das simple Lesen öffentlicher Daten Lizenzgebühren zu bezahlen.

Totale Kontrolle von Links und Inhalten

Es geht nur noch um Geld, viel Geld: Verlage und andere Publisher leben heute vom Traffic.
Kommt kein Traffic, kommt keine Werbung, kommt kein Geld. Hauptsächlich kommt der Traffic aus Suchmaschinen und sozialen Netzwerken. Obwohl diese Tatsache weithin bekannt ist, versucht eine Verlegerlobby mit aller Gewalt ein neues, nutzloses Leistungsschutzrecht zu forcieren. ...

Freitag, 11. Mai 2018

Gelten die neuen EU- DSGVO Regeln EU-weit? Nein!

Die DSGVO rückt näher auf uns zu: Haben Sie das gewusst?

Jeder EU-Mitgliedsstaat hatte die Möglichkeit, seine nationale Rechtsprechung mit Hilfe von "Öffnungsklauseln" an die neue DSGVO anzupassen. Österreich hat das getan! 

In einem schwedischen Gesetzentwurf heißt es beispielsweise: "Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung." 

Auch die österreichische Regierung hat Ausnahmeregelungen für Medienunternehmen, Künstler und Autoren (inkl. Sachbuch-Autoren) und die journalistische Arbeit geschaffen (genaueres, siehe unten im Bericht). 

Die deutsche Bundesregierung ist dagegen bis heute untätig geblieben und hat (aus welchen Gründen auch immer), keine Änderung des EU- DSGVO Gesetzes durchgeführt. So kann in Deutschland ab dem 25.05.2018 mit besonderer Härten und bisweilen unzumutbaren Einschränkungen für viele Betroffenen gerechnet werden. 

Einige Anwälte wie z.B. auch der Anwalt Rieck vermutet dazu: "Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. Dies hätte nicht sein müssen." ...

Dienstag, 8. Mai 2018

Monsanto sagt, Glyphosat sei ungefährlich!

Die Studien, die das beweisen sollen sind aber geheim. Damit soll jetzt endlich Schluss sein: Keine Geheimstudien mehr!
Die EU-Kommission will Konzerne zur Veröffentlichung ihrer Studien zwingen. Die EU-Kommission reagiert damit auf unserer Forderungen der Bürgerinitiative Stop Glyphosat! Damit dieses Gesetz durch geht, müssen jetzt die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Wir drücken die Daumen! Anm.: Was zuletzt stirbt ist die Hoffnung, also hoffen wir wie es auch Global 2000 tut!

Quelle: Global 2000

Mittwoch, 25. April 2018

Eine Verschlechterung droht Handy- und Internet-Nutzern in der EU

Kurz notiert!
Eine neue EU-Verordnung legt Konsumentenrechte fest – und könnte zu Strafzahlungen und anderen Nachteilen bei Vertragsauflösungen von Handy und Internet führen.

Die EU-Bürokraten verhandeln heute Mittwoch 25.April 2018. Weitere Details zum EU-Telekomkodex und damit einheitliche, EU-weite Spielregeln für Telekom- und Internetbetreiber. Das diese nicht unbedingt für die Konsumenten gut sind kann man aus den unten angeführten Hinweisen ersehen.

Hinweise:
Ein kostenloser Ausstieg wird gefordert
Die AK-Expertin befürchtet daher, "dass Konsumenten künftig auch bei vollkommen berechtigter vorzeitiger Vertragsauflösung nur durch Abschlagszahlungen loskommen werden, also wenn der Betreiber seine Preise erhöht oder seine Geschäftsbedingungen verschlechtert." Dagegen spricht sich die AK vehement aus. "Es braucht faire Regelungen", fordert Zimmer, "Konsumenten müssen aus Verträgen, die ihr Anbieter einseitig zu ihrem Nachteil ändert, kostenlos aussteigen können – auch mit vergünstigten Geräten."
Anm.: Bei einigen der neuen EU-Regel haben scheinbar starke Lobbyisten die Hand im Spiel gehabt und einiges für ihre Konzerne entsprechend deren Wünsche optimieren können. ...

Dienstag, 20. März 2018

Deutschland ab 25. Mai 2018 massive Einschränkung der Grundrechte, Einschränkung der Bürgerrechte!

Nun ist es bald soweit, ab 25. Mai 2018 treten die Gesetzesänderungen in Kraft!
Deutschland: Hier werden einige verfassungsmäßige Grundrechte der Bürger, vor allem solche im Hinblick auf das Privatleben, weiter eingeschränkt. Ob solche Einschränkungen positiv sind, bezweifeln so manche Sachverständige!


Was wird geändert?
Einschränkung des § 89: Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (
Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

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Quellen: buzer.de, jura-medial.de
Link: https://www.buzer.de/89_BKAG_Bundeskriminalamtgesetz.htm

und Grundrechtseinschränkungen im BKA-Gesetz

Link: https://jura-medial.de/2017/06/grundrechtseinschraenkungen-im-bka-gesetz/
Bildquelle: buzer.de

Freitag, 22. Dezember 2017

Sex NUR mit Einverstd

Schwedens Regierung will ab dem 1. Juli 2018 das "Einverständnis-Gesetz" einführen:
Zum besser lesen oder ausdrucken
Bild einfach anklicken!
Vor dem Sex müssen alle beteiligten Partner dem anderen das O.K. geben (am besten schriftlich). Ob das was ändern kann? Am Ende steht doch wieder Aussage gegen Aussage! Wenn gegenseitiger Respekt fehlt, nützt kein Gesetz und keine Vereinbarung. Doch eine notariell beglaubigte Unterschrift bringt schon etwas mehr Sicherheit!

Für Schwedenbesucher haben wir eine kleine Hilfe beigefügt, eine rosa Einverständniserklärung damit dann keine Probleme auftauchen (denken Sie nur an Julian Assange). Damit Sie auch 2018 noch problemlos Sex haben können, empfehlen wir ihnen dringend die Unterschrift auf der Einverständniserklärung auch von einem Notar bestätigen zu lassen. Sicher ist sicher. 

Ganz besonder empfiehlt sich eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung dann, wenn Sie nebenberuflich als Whistleblower auftreten oder gar eine Whistleblower-Plattform im Internet betreiben.
Sind doch schöne Zeiten in denen wir leben?

Freitag, 6. Oktober 2017

Sinnbefreite Vorschriften wir werden geregelt bis in den kleinsten Lebensbereich der Bürger.

Sinnbefreite Vorschriften bis in den kleinsten Lebensbereich der Bürger. Diese undemokratische Wirtschafts- und Lobbyisten EU braucht wirklich keiner mehr. WC-Spülung, Haarföhn-Leistung, Staubsauger-Leistung, Rasenmäher-Abgasbeschränkung ... und vieles anderes mehr bekommen wir von den EU-Bürokraten geregelt. Dabei darf man auf viele Regelungen die in den letzten Jahren durchgeführt wurden nicht vergessen. Einige davon waren bzw. sind sogar für unser Umwelt sehr schädlich (z.B. Verbot der Glühbirne - Ersatz durch quecksilberhaltige Sparlampen). Auch die Gurkenkrümmung und viele andere höchst unsinnige Regelungen wurden von den EU-Beamten im Laufe der Zeit eingeführt und auch als Verordnung wieder aufgelassen. Natürlich haben all die Gremien und Beamten dazu beigetragen, dass die EU-Mitglieder - besser gesagt die EU-Bürger- das alles bezahlen mussten. Gewinner waren die Lobbyisten, die für diverse Konzerne die neuen Ideen -also was könnte man nicht alles regeln um neue Umsätze zu lukrieren- den EU-Politikern und EU-Beamten näher bringen.

Zitat: Inzwischen verbraucht Brüssel mit dem Regulierungswahn nicht nur unsere wertvolle Zeit, sondern auch unsere Nerven!


Langsam entwickelt sich die EU zu etwas was ich eher ablehne als befürworte.


Zum lesen Bild einfach anklicken! 

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Geld in der EU verloren geht 
Diese Liste könnten wir noch lange fortsetzen!

Bildquelle: Kronenzeitung-Sonntagsbeilage

Sonntag, 24. September 2017

Laut einer EU-Bestimmung, dürfen Flüchtling nicht kriminalisiert oder vorverurteilt werden, daher dürfen deren Fingerabdrücke nicht (wie bei jedem EU-Bürger) mit der internationalen Datenbank für Straftäter abgeglichen werden.

Dieser Bereicht ist leider kein Fake-News-Artikel sondern bitterer Ernst!

Axtattacke auf Frau - Flüchtling in Wien als Schwerverbrecher entlarvt
Symbolbild: pixabay
Ein Fahndungserfolg der Exekutive in Wien: Wie die Tageszeitung "Krone" erfuhr, gelang es Cobra-Beamten am Dienstagnachmittag, einen international gesuchten 39 Jahre alten Somalier, der im Vorjahr seine Ehefrau in Schweden mit einer Axt angegriffen hatte - das Opfer überlebte den Mordversuch nur knapp -, im Bezirk Favoriten festzunehmen. Der dringend Tatverdächtige hatte Anfang des Jahres in Österreich seinen positiven Asylbescheid erhalten und lebte seither unbehelligt in Wien.

Der mutmaßliche Täter hatte Anfang Juni des Vorjahres im schwedischen Torpsbruk seine Ehefrau auf brutalste Art zu ermorden versucht: Mit einer Axt war der Somalier auf die Frau losgegangen, schlug mehrfach auf sie ein und fügte ihr schwerste Verletzungen zu. Erst als die Kinder aufwachten, ließ der Angreifer von ihr ab. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.

Nach der blutigen Attacke tauchte der Verdächtige unter - und in Österreich knapp einen Monat später, im Juli 2016, als Flüchtling wieder auf. Ohne Papiere, dafür mit neuem Geburtsdatum und auch Alter. Gleich um zehn Jahre hatte sich der Verdächtige jünger gemacht.
Aus Angst um sein Leben sei er aus Somalia geflohen, über das Mittelmeer, seine Papiere wurden ihm weggenommen - so die Leidensgeschichte, die Aden Tarapi den heimischen Asylbeamten auftischte. ...

Mittwoch, 13. September 2017

Deutschland: neue Regeln für ärztliche Zwangsbehand­lungen

Die deutsche Bundesregierung hat sich auf neue Regeln für ärztliche Zwangsbehandlungen geeinigt. In Zukunft sollen auch bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ärztliche Zwangsmaßnahmen möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett nun verabschiedet hat. „Damit schließen wir eine Schutzlücke im Betreuungsrecht“, sagt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der die geplante Regelung in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 25. Januar 2017, vorstellte.
Lesen Sie den ganzen Beitrag ...
Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw04-de-regierungsbefragung/489164

Donnerstag, 17. August 2017

Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung (Österreich)

Zum Lesen PDF einfach anklicken
Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt. 

Generell wird zwischen Individualrechten, die sich auf natürliche Personen beziehen, und Korporationsrechten, die Kirchen und Religionsgesellschaften schützen, unterschieden.

Im Bereich der Individualrechte umfasst der Begriff der Religionsfreiheit Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie Gewissensfreiheit. Jeder Mensch hat ab dem 14. Lebensjahr die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören.

In Österreich hat jeder Mensch das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Darüber hinaus genießen alle Staatsbürgerinnen/alle Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis.

Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände und kirchliche Räumlichkeiten, die dem Gottesdienst gewidmet sind sowie sakrale Gegenstände genießen erhöhten strafrechtlichen Schutz. Die Religionsfreiheit, die Kirchen und Religionsgesellschaften genießen (Korporationsrechte), lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen: Prinzip der religiösen Neutralität: Die österreichische Rechtsordnung ist religiös neutral und identifiziert sich mit keiner bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft.

Prinzip der Säkularität: Der österreichische Staat hat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.
 
Prinzip der Parität: Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gilt der allgemeine Gleichheitssatz und somit ein Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österreichischen Staatskirchenrechts: Jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wird das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreuung der eigenen Mitglieder garantiert.

In Österreich stehen einander Staat und Kirche gleichrangig gegenüber und erkennen ihre jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an.

Weitere Hintergründe
Was versteht man unter Volksverhetzung besonder im Bezug auf Religion, Glaube, Weltanschauung
Welche Gesetzestexte schützen den Gläubigen, das Mitglied einer Religion, einer religiösen Organisation, eines Ordens, einer Glaubensgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft?


Dienstag, 6. Juni 2017

Was darf man wo mit Elektromobilität - Segways, Hoverboards, E-Roller etc. was darf man wie und wo

Hoverboards, Segways, Elektroroller, Elektro-Skateboards oder E-Bikes: Wo man mit welchem Gerät fahren darf, ist nicht immer restlos klar.

Sich durch den Paragrafendschungel zu navigieren, kann mitunter verwirrender sein, als ein Hindernisparcours am Verkehrsübungsplatz. Die Verwendung von Geräten wie E-Rollern, Hoverboards, Segways oder Elektrorollern sind im Kraftfahrgesetz, der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz geregelt. Die Umsetzung der Richtlinien obliegt den Ländern, weshalb es auch je nach Bundesland zu unterschiedlichen Auslegungen kommen kann(!).

Zumeist gelten für die elektrisch betriebenen fahrbaren Untersätze dieselben Regeln wie für Fahrräder. Vorausgesetzt sie können nicht schneller als 25 km/h fahren und ihre Leistung ist auf 600 Watt begrenzt. Es gibt aber Ausnahmen. Etwa Hoverboards und elektrisch betriebene Skateboards. Sie werden - wie es im Juristenjargon heißt - als „vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge“ oder als „fahrzeugähnliches Kinderspielzeug“ eingestuft und haben auf Radwegen nichts verloren. Daneben gibt es bei der Verwendung von Segway & Co. auch in Hinblick auf Alkoholbestimmungen, Abstellplätze und dem Telefonieren während der Fahrt einiges zu beachten. ...

Donnerstag, 4. Mai 2017

Neues Gesetz: Österreich bekommt ein Transparenzregister

Kurz informiert!
Österreich: Es wird immer mehr kontrolliert!
Mit einem neuen Gesetz soll in Österreich künftig der Kampf gegen Geldwäsche und Briefkastenfirmen verstärkt werden. Unter dem Vorwand gegen Geldwäsche vorzugehen und der Terrorbekämpfung werden immer mehr Gesetze erlassen. Gleich nach der neuen Registrierkassenpflicht geht es schon weiter, das Eigentümerregister kommt. 

Das österreichische Finanzministerium hat deshalb soeben (3.Mai 2017) das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in die parlamentarische Begutachtung geschickt.

Das Gesetz wird 22 Paragraphen haben. Mit dem Gesetzesentwurf soll die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt werden.

Zentrales Register 
Mit dem Gesetz soll jetzt ein zentrales Register eingerichtet werden, in dem die wahren wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen aller Art, Vereinen, Trusts oder Sparkassen erfasst werden. Als wirtschaftliche Eigentümer gelten zum Beispiel bei Aktiengesellschaften und GmbHs jene Personen, die direkt mit mehr als 25 Prozent an einer Gesellschaft beteiligt sind. ...

Freitag, 24. Februar 2017

Türkei: Darwin fliegt aus Lehrplänen, auch Atatürk soll verschwinden

Kurz notiert!
Für Regierungskritiker ist das ein weiterer Beweis, dass das Land islamisiert werden soll.
"Säkularismus", "Wiedergeburt" und "Atheismus" sollen in Religionsbüchern als "problematische Überzeugungen" und als "Krankheiten" eingestuft werden. Die Evolutionstheorie von Charles Darwin muss aus den gymnasialen Lehrplänen gestrichen werden. Der Gründer der laizistischen Republik, Mustafa Kemal Atatürk, soll immer mehr aus den Unterrichtsinhalten verschwinden.

Weg von der Wissenschaft 
Diese Neuerungen in den Lehrplänen kündigte am Dienstag den 21. 02.2017 der türkische Bildungsminister Ismet Yilmaz an. Geht es nach dem Willen seines Ministeriums, soll das Maßnahmenpaket ab Februar 2017 in Kraft treten. Damit würde umgesetzt, was Säkularisten in der Türkei schon seit langer Zeit fürchten: Die islamisch­konservative AKP Regierung stärkt nach deren Meinung Schritt für Schritt die religiösen Inhalte in Bildungsanstalten, indem sie etwa die Theorie des Kreationismus unterstützt.

Der Kreationismus lehnt die Evolutionstheorie strikt ab und geht davon aus, dass alle Arten nur von Gott (Allah) geschaffen wurden. "Die Beseitigung der Evolutionstheorie aus den türkischen Schulen scheint die jüngste Runde im Jahrhundertealten Kulturkrieg zu sein", kommentierte der regierungskritische Journalist Mustafa Akyol den jüngsten Vorstoß im Internetmagazin "Al­Monitor". ... 

Sonntag, 12. Februar 2017

Kinderehen in Deutschland doch NICHT verboten

In Deutschland leben (Stand Feb. 2017) 1475 verheiratete Kinder und Jugendliche, in 361 Fällen sind die Betroffenen jünger als 14 Jahre(!). Jetzt hat der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.

Verbieten will der Sozialdemokrat die Kinderehen NICHT.
Symbolbild
Eigentlich war es der Plan der Bundesregierung, dass im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland annuliert werden. „Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, sondern müssen entsprechende Schutzmechanismen für die Betroffenen noch umfänglicher in Gang setzen“, hatte Maas noch auf der Seite des Justizministeriums geschrieben. Der Koalitionspartner CDU hatte ein eindeutiges Verbot gefordert.

Und jetzt die überraschende Wende! 
Kinderehen sollen künftig nur von Gerichten aufgelöst werden und nur wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei.
Nach dem neuen Gesetzesentwurf muss dann z.B. ein 13-jähriges Mädchen vor Gericht gegen ihren Ehemann aussagen , dass ihr Kindeswohl gefährdet ist (wenn sie es wagt). Sollten sich weder das verheiratet Kind noch das Jugendamt über die Eheschließung beschweren, wird die Ehe faktisch für gültig erklärt. Ein kleines Mädchen in einer Ehe mehr oder weniger "gefangen" hat keinerlei Chance auf eigene Bildung und ein selbstbestimmtes Leben. ...

Mittwoch, 8. Februar 2017

Österreich will die Flüchtlingsroute über den Balkan noch stärker abriegeln.

Kurz notiert!
Politik ist etwas Interessantes. Noch vor kurzer Zeit hätte es solche Überlegungen und Forderungen nicht geben dürfen, schon gar nicht in der SPÖ. Lange Zeit waren die Grenzen weit offen, jeder konnte ungehindert (auch ohne Papiere und ordentlicher Registrierung) nach Österreich einreisen oder durch Österreich durchreisen. 

Österreich will jetzt die Flüchtlingsroute über den Balkan stärker abriegeln. Die westliche Balkanroute sei noch nicht so geschlossen, wie es nötig wäre, sagte Verteidigungsminister Hans-Peter Doskozil einem Medienbericht zufolge. „Wir glauben nicht, dass die europäischen Außengrenzen durch die EU bisher ausreichend geschützt werden“, sagte der SPÖ-Politiker. Österreich strebe daher „zusammen mit 15 weiteren Ländern entlang der Balkan-Route und den Visegrad-Staaten eine enge Zusammenarbeit im Rahmen einer neuen Balkan-Grenzschutzoffensive“ an. Beteiligt seien unter anderem Ungarn, Bulgarien, Mazedonien und Albanien. ...

Samstag, 4. Februar 2017

Das deutsche Bundeskabinett genehmigt nun die Anwendung elektronischer Fußfesseln bei terrorverdächtigen Personen

Die Welt ist ein ganz besonderes Theater. Wer im vergangenen Sommer noch auch nur wagte, den Begriff „Fußfessel für Gefärder“ öffentlich in den Mund zu nehmen, wurde mit der sog. "Nazikeule" mundtot gemacht. Heute, nur einige Monate später, ist es in Deutschland soweit und Österreichs Regierung hat in ihrem neuen "Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018", unter 4.2 Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten (Seite 23) u.a. die Fußfessel Anwendung vorgesehen.
Das Bundeskabinett hat die Verschärfung der Maßnahmen gegen Personen, die eine potentielle Terrorgefahr für die Staatssicherheit darstellen, gebilligt und somit die Befugnisse des Bundeskriminalamtes erweitert, schreibt die Deutsche Welle. Dazu gehört unter anderem, dass bei den sogenannten islamistischen „Gefährdern“ elektronische Fußfesseln angelegt werden dürfen. Das soll künftig die Überwachung von Menschen mit konkreten Anschlagsplänen erleichtern.

Zuvor hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschlossen, dass einem Flüchtling Asyl verweigert werden kann, auch wenn er persönlich an terroristischen Handlungen nicht teilgenommen hat. Die EU-Richtlinie beim Ablehnen der Asylanträge betrifft nun auch diejenigen, die „die Anwerbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen“, die terroristische Handlungen begehen, planen oder vorbereiten. Die Behörde fällte diese Entscheidung in ihrem Sitz in Luxemburg. (01.02.2017)
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Auszug aus: Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 (Österreich)
4.2 Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten
Überwachung von Gefährderinnen und Gefährdern
Bei Personen, die einer terroristischen Straftat verdächtigt werden, insbesondere Unterstützung terroristischer Aktivitäten im In-oder Ausland (»Rückkehrer«), wird im Regelfall Untersuchungshaft verhängt. In Fällen, in denen die Gefährdung nur abstrakt ist und die Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre, wird die elektronische Fußfessel als gelinderes Mittel angestrebt und durch die Gerichte entschieden. Der Justizminister wird diese Maßnahme im Erlassweg über die Staatsanwaltschaften unterstützen.

Quellen: Div. News, Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018
Link: Arbeitsprogramm 2017 der Bundesregierung PDF
Bildquelle: Symbolbild - © siehe Bild

Freitag, 27. Januar 2017

Religiöse Gebote wichtiger als österreichische Gesetze?

Kurz notiert
Für viele ein überraschendes bis schockierendes Ergebniss zeigt eine neue Studie zur Integration von Flüchtlingen in Österreich. Etwa 40% aller Zuwanderer stellen ihre religiösen Gebote weit über die österreichischen Gesetze. 

81% der Befragten sind für die Befolgung religiöser Kleidervorschriften.
☛ "Flüchtlinge haben viele Werte noch nicht verinnerlicht": Das sagte Integrationsminister Sebastian Kurz am Montag (23.Jänner 2017) im Rahmen der "Vienna Future Talks" in der Hofburg. Kurz, der zuvor einen Wertekurs für Flüchtlinge besucht hatte, sprach von einer "großen Herausforderung" bei der Integration. Anlass ist eine Umfrage unter 900 Flüchtlingen. Demnach finden 40 Prozent der Befragten, dass religiöse Gebote über staatliche Vorschriften zu stellen seien und dass Österreicher zu freizügig leben.

Die Wertehaltungen von 900 Syrern, Afghanen und Irakern in Österreich verdeutlichen die von Kurz angesprochene Herausforderung. Laut der Studie akzeptieren Flüchtlinge die Freiheiten unseren Rechtstaates zwar als ABSTRAKTES PRINZIP, lehnen es für sich selbst aber ab:

  • 80 Prozent bejahen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, wollen aber die Befolgung ihrer religiösen Bekleidungsvorschriften in der Öffentlichkeit in Österreich.
  • 37 Prozent wollen getrennten Turn- und Schwimmunterricht an Schulen.
  • 90 Prozent beurteilen die Demokratie als ideale Staatsform, 40 Prozent meinen aber auch, dass religiöse Gebote über staatliche Vorschriften zu stellen seien.
  • 20 Prozent lehnen eine Berufstätigkeit der Frau ab.
  • Für 40 Prozent leben wir Österreicher überhaupt zu freizügig. Sie lehnen die hiesigen Lebensgewohnheiten für sich selbst ab.
  • 61 Prozent geben an, religiös zu sein. Rund 30 Prozent beten fünf Mal oder öfter am Tag.
  • 83 Prozent bewerten das Zusammenleben mit anderen Religionen als positiv, aber 45 Prozent finden, dass Religionen nicht gleichwertig sind.

Die Umfrage wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften im vergangenen Sommer unter rund 900 anerkannten Flüchtlingen durchgeführt.

80 Prozent der Studienteilnehmer waren männlich und zwischen 18 und 30 Jahren alt.
Minister Kurz (ÖVP) setzt nun besonders auf verpflichtende Wertekurse.
Bei den Integrationskonferenz "Vienna Future Talks" am Montag betonte Kurz, der zuvor auch einen Wertekurs für Flüchtlinge besucht hatte, vor rund einem Dutzend internationaler Amtskollegen und Staatssekretäre, dass -nach seiner Meinung- Flüchtlinge mit einer entsprechenden Werteschulung besser integriert werden können.

Seit Anfang 2016 werden als Maßnahme des Minsters in Österreich in achtstündigen Kursen Grundwerte des Zusammenlebens wie Meinungsfreiheit, Frauenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Österreich durchgeführt. Gesetzlich verplichtend sind solche Kurse derzeit leider noch nicht, Minister Kurz will dies aber im geplanten neuen Integrationsgesetz vorgeschrieben sehen.
Quelle: Kronenzeitung u.a.
Bildqulle: pixabay u.a
Link: Kronenzeitung

Sonntag, 30. Oktober 2016

Deutschland: Eine Überraschende Wende zur Kinderehe!

Der deutsche Justizminister Maas will Kinderehen nun doch nicht verbieten, dem Missbrauch ist Tür und Tor geöffnet.

© Symbolfoto-Pixabay
Wieder alles anders! Bisher war der Plan der Bundesregierung, im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland zu annullieren. Der neuer Gesetzesentwurf von Justizminister Maas sieht das nun jedoch nicht vor. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will verstärkt gegen im Ausland geschlossene Kinderehen vorgehen (?!). Das geht auch aus dem neuen Gesetzesentwurf hervor, den der Minister in den nächsten Tagen zur Abstimmung vorlegten will.

Die Überraschung dabei: Verbieten will Herr Maas die Kinderehen entgegen aller Erwartungen und Forderungen nun doch nicht! Grundsätzlich hatte die deutsche Bundesregierung geplant, dass Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden oder werden, in Deutschland annulliert werden. Die CDU hatte ein entsprechendes klares Verbot von Kinderehen gefordert. ...

Dienstag, 29. März 2016

Können Sie über dieses Problem ihre Meinung veröffentlichen?

Unsere Reaktion auf die Anfrage: Können Sie auch mal über dieses Problem ihre Meinung veröffentlichen? Zur Anfrage wurde ein angstauslösendes, schockierendes Video (als Link) mitgesendet. Hier unsere Antwort. 

Zum ISLAM im Speziellen: Der Islam wird von schlechten Menschen und schlechten Organisationen als Vorwand für ihre Untaten benutzt. Es ist schrecklich wie Terroristen die Religion als Vorwand nehmen um Menschen zu quälen, zu erniedrigen und zu ermorden.

Religion, Glaube, Weltanschauungen im Allgemeinen …
Wir sind für die gesetzlich garantierte Religionsfreiheit, wenn sich die jeweilige Religion- oder Glaubensgesellschaft (die Gläubigen) an die demokratischen Grundrechte und Bürgerrechte halten, die Gleichberechtigung von Mann und Frau achten, sich an die Grundrechte gemäß der "Charta der Grundrechte der EU", an die Verfassung und die Gesetze des Landes in dem sie sich gerade aufhalten, halten. Religion sollte KEINEN Einfluss auf Rechtsprechung und Politik haben, Religion sollte immer nur reine Privatsache sein. ...