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Donnerstag, 3. Oktober 2019

Gerichtsurteil: Facebook kann dazu gezwungen werden, Hasspostings zu entfernen – und das weltweit!

Eilmeldung: Facebook kann dazu gezwungen werden, Hasspostings zu entfernen – und das weltweit. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Auslöser für das Urteil war eine Klage der ehemaligen österreichische Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig.

Quelle: ORF/ZIB

Mittwoch, 31. Juli 2019

Websites brauchen noch eine zusätzliche Einwilligung für Like-Button von Facebook, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden

Nach Klage der Verbraucherzentrale ...
Jetzt gibt es die Entscheidung des EuGH: Websites brauchen Einwilligung für Like-Button!

Alle Website-Betreiber sind für die Erhebung von Daten mitverantwortlich und müssen die Einwilligung für Like-Button (z.B. Facebook und ähnliche Plug-ins) einholen.

Auf Internet-Nutzer dürfte jetzt ein weiterer Einwilligungs-Klick (neben der Cookie Einwilligung) für einen Aufruf diverser Websites zukommen. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29.07.2019 entschieden, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks "Like"-Button mit verantwortlich sind. Deshalb müssen sie die Zustimmung der Nutzer dazu einholen, bevor die Website benutzt wird.

Für die anschließende Verarbeitung der übermittelten Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig, betonten die Richter. Von der Entscheidung dürften neben dem "Gefällt mir"-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Instagram, WhatsApp, Twitter, LinkedIn oder Online-Werbefirmen betroffen sein. 

Der Like-Button überträgt IP-Adresse & viele andere persönliche Daten
Der "Like"-Button von Facebook überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wird, oder der Nutzer überhaupt einen Facebook-Account hat(!). Anm.: Mit dem durch den Like-Button unbemerkt übertragenen Daten kann (und wird auch) ein Verhaltensprofil, das tief in die Persönlichkeit des Seitenbesuchers hineinreicht, erstellt werden. So erhalten Facebook und andere nicht nur Ihre IP-Adresse, sondern auch noch welche Seiten Sie täglich besuchen, wann Sie die Seiten besuchen, welchen Webbrowser sie benützen, ob Sie die Seite mittels Pc, Tablet, Smartphone besucht haben. So erkennt man schnell Ihre Vorlieben und Interessen, und kann Sie für gezielte Werbung durchleuchten. (Mitunter ist eine Verknüpfung mit Ihrer Handynummer und dem jeweilige Bewegungsprofil möglich!) ...

Dienstag, 30. April 2019

Bundespräsident Van der Bellen unterschreibt jetzt (wie erwartet*) das CETA-Handelsabkommen mit Kanada ... ☹

In Österreich hatten sich rund 560.000 Bürgerinnen und Bürger in einem Volksbegehren gegen das CETA-Abkommen ausgesprochen. (Der Wille der EU-Bürger wird wie immer ignoriert!) 
Hier gibt es weitere Infos: https://orf.at/stories/3120517


* Hinweis: Der österreichische BP hat verfassungsrechtlich gar keinen Spielraum. Das Gesetz wurde im Nationalrat beschlossen (mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ) und widerspricht nicht der österreichischen Verfassung - also "muss" der BP das auch unterschreiben. 

Donnerstag, 21. Juni 2018

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass jeder (auch illegale) Migrant das Recht darauf hat, gegen seine Abschiebung zu klagen und während dieses Prozesses nicht abgeschoben werden darf.

Der EuGH hat die Rechte Schutzsuchender weiter gestärkt: Bis ein Gericht final über einen eingebrachten Widerspruch entschieden hat, dürfen abgelehnte Asylbewerber nicht mehr abgeschoben werden, dabei ist es egal ob es sich bei den "Schutzsuchenden" um Wirtschaftsflüchtlinge, Gewalttäter, Kriminelle, oder Personen mit terroristischem Hintergrund (also um potenzielle;Gefährder) handelt.

Dieses neue EU Urteil (Rechtssache C-181/16) verändert die Gesetzeslage in den EU-Ländern drastisch.
Jede Person, die ab nun über eine EU Grenzen kommt und abgewiesen wird, kann einfach klagen und kann darauf hin im Land verweilen wobei er / sie auch versorgt werden muss.

Für die Praxis bedeutet das, dass Asylbewerberinnen und -bewerbernicht abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden dürfen, während ihr Fall noch nicht final entschieden ist.
Bis zur Entscheidung über diese Klage seien "alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen", befanden die EuGH-Richter.
Sachverständige erwarten eine enorme Klagewelle, welche fast unmöglich zu bearbeiten sein wird.
Quellen: zeit.de, EuGH, dejure.org, u.a.
Bildquelle/Symbolbilder ©: pixabay

Hintergrund-Artikel Link: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-06/eugh-abgelehnte-asylbewerber-ausweisung-einspruch-bleiberecht

Donnerstag, 27. Juli 2017

Für alle die eine andere Meinung verbreiten ...

EUROPA - der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stellt klar:

EuGH gibt Österreich recht: Kroatien (u.a.) müssen Asylwerber zurücknehmen, die dort erstmals in die EU eingereist sind. Die Grenzübertritte während der Flüchtlingskrise waren illegal – trotz Extremsituation. Siehe Video-Link: ORF/ZIB 100

Quelle/Bildquelle: ZDF (Juli 2017), Text und Video ORF/ZIB 100

Donnerstag, 11. Mai 2017

⚠ Europäischer Gerichtshof: EU darf Millionen TTIP-Gegner nicht ignorieren!

Kurz notiert!
Eine herbe Schlappe für Junckers und Co.
Der EuGH hat der EU-Kommission eine empfindliche Niederlage beigebracht. Sie muss sich mit einer Bürgerinitiative gegen das TTIP beschäftigen.
Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch 10.05.2017 über die Klage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI)Stop TTIP“ gegen die EU-Kommission geurteilt.

Das Urteil ist -wie schon gesagt- eine schwere Niederlage für die EU-Kommission, die sich geweigert hatte, die Bürgerinitiative in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Das Gericht erklärte den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde.

 Grundsatzurteil des EuGH zur Europäischen Bürgerinitiative
Laut den Richtern, stellt die geplante Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus. Die inoffizielle, „selbst- organisierte“ EBI sammelte dennoch 3.284.289 Unterschriften und erreichte das Quorum in 23 Mitgliedstaaten. Fast die doppelte Zahl an Unterschriften der bisher erfolgreichsten EBI.

Zu dem Urteil sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA- Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold: „Das Urteil des EuGH ist ein starkes Signal gegen den Populismus: Unabhängige Richter verteidigen die Rechte der Bürger, nicht lautstarke Populisten. Das Urteil ist eine Ohrfeige für Jean-Claude Juncker. Denn der EU-Kommissionspräsident hatte die unliebsame Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA persönlich gestoppt. Mit dem Urteil wird die EU- Kommission in die Schranken verwiesen. Der EuGH hat die Stärke des europäischen Rechtes bewiesen: Die EU-Kommission kann den Bürgern keinen Maulkorb verpassen(!!!). (Anm.: Wenigstens derzeit noch nicht!)

Das Gericht hat die Stimme der Bürger in Europa gestärkt. 
Die Europäische Bürgerinitiative ist kein Schönwetter- Beteiligungsverfahren, sondern muss zu einem wirksamen Mitspracheinstrument werden. Der EuGH hat gestern den Weg zu einer Aufwertung der Bürgerinitiative gewiesen. Für die drei Millionen Europäer, die ihre Stimme gegen TTIP und CETA erhoben haben, ist das Urteil ein Sieg in der Verlängerung. Das Engagement der Bürger bekommt mit dem Urteil eine verspätete Anerkennung. Es sollte Europas Bürger motivieren, das Instrument der Bürgerinitiative zukünftig noch stärker zu nutzen.

(Auch 562.552 Österreicher sind gegen TTIP, CETA, TiSA und für gerechten Welthandel.)

Quellen: www.tagesschau.de, div. News, u.a.
Bildquellen ©: Stop TTIP, 
Gerichtsentscheidung: EU muss Anti-TTIP-Initiative zulassen

Link: https://www.tagesschau.de/ausland/ttip-eug-101.html

Presse-Mitteilung des EuGH zum Urteil: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170049de.pdf

Komplettes Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=190563&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=482079

Presse-Info mit Hintergründen zur Klage vor dem EuGHhttps://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2017-05-04_Presse-Info_EuGh-Urteil_Stop_TTIP.pdf