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Freitag, 30. Juni 2017

Österreich: SPÖ und ÖVP waren sich bei kleiner Reform der Gewerbeordnung einig.

Zur Information!
Die Zahl der geregelten Gewerbe sinkt von 80 auf 75. 
Keinen Befähigungsnachweis benötigt man künftig für die Arbeitsvermittlung und für die Herstellung von Kosmetika. Für die freien Gewerbe – darunter befinden sich auch das Biofeebacktraining und der Energetiker – kommt die sogenannte Single License, mit der jedes freie Gewerbe ausgeübt werden kann.

In den freien Gewerben kann man nun bis zu 30 Prozent des Jahresumsatzes in einem anderen freien Gewerbe erwirtschaften. Neben der Modernisierung im freien Bereich sei es zu vielen Verbesserungen für Unternehmer gekommen – vor allem im Betriebsanlagenrecht. Mit der Kostenbefreiung bei der Anmeldung gibt es eine weitere Verbesserung für Unternehmer. Gratis sind künftig (ab Mai 2018) An- und Ummeldungen von Gewerben. Auch Gisa-Auszüge und das Anlageverfahren verursachen keine Kosten mehr.

Das neue Gesetz bzw. die Änderungen werden aber erst im Mai 2018 in Kraft treten.
Bildquelle: pixabay
28. Juni 2017

Donnerstag, 30. Juli 2009

Tipp: Humanenergethik und Biofeedback

Berufsbild des Humanenergetiker (inkl. Biofeedbacktraining)
Das vorliegende Berufsbild gilt für alle Personen, die im Rahmen des freien Gewerbes „Hilfestellung
zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit “ mittels einer oder mehrerer der im Anhang „Methodenkatalog Humanenergethik“ in der jeweils gültigen Fassung angeführten Methoden tätig sind (siehe Link unten Wirtschaftskammer-PDF).

Die Hilfestellung erfolgt in folgenden Schritten:
  1. Die Erhebung des energetischen Zustands durch Erfassung der Vorgeschichte der KlientInnen.
  2. Die Untersuchung auf das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Blockaden, Fülle- oder Leerezuständen der Energieflüsse bzw. Über- oder Unteraktivität des Energiesystems.
  3. Die Beurteilung der in Punkt 2. angeführten Zustände unter Verwendung energetischer Hilfsmittel wie z.B. Tensor, Muskeltest, Biofeedback etc. (siehe Anhang).
  4. Die Anwendung der im Anhang genannten, energetischen Methoden einschließlich der Anwendung energetischer Substanzen (z.B. Blütenessenzen und andere komplementärmedizinische Substanzen im Sinne des § 1 Abs 3 Z 9 Arzneimittelgesetz, die keine Arzneimittel sind und nicht unter das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG, BGBl I Nr. 13/2006) fallen).
  5. Die Zuführung, der zur Selbstheilung benötigten Energien, bzw. die Zuführung, Lenkung oder Ableitung der Energien, um eine Wiederherstellung der körperlichen und energetischen Ausgewogenheit und die damit verbundene Verbesserung des geistigen, seelischen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens zu erreichen.
  6. Die Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung mit den im Anhang genannten, energetischen Methoden.
  7. Die Empfehlung bzw. Herstellung energetischer Substanzen und Behelfe zur Abgabe an die KlientInnen, sofern sie keine Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes oder Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes darstellen.
    ...
Siehe dazu die Broschüre der österreichischen Wirtschaftskammer
Link: http://www.eggetsberger.net/FTd/Biofeedbacktrainer_Energethiker.pdf (siehe PDF Seiten 25, 26 und 31)
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Eine Praktische Ausbildung zum Psychonetiker und Biofeedbacktrainer in Theorie und Praxis (Umgang mit den Biofeedbackgeräten) erhalten Sie im 7 Tage dauernden Ausildungsseminar 
unter: http://eggetsberger.net/praxisnah-und-kompetent.html

Bei Fragen: EMail
oder Telefon: ++43 14025719
Fax: ++43 (1) 253-67229090