Posts mit dem Label Eltern werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Eltern werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 23. August 2019

Nackt duschen? Nein, Danke! – Verwaltungsgericht Halle gibt muslimischer Schülerin Recht ... Religion, Gesetze, Deutschland ...

Kurz notiert 
Religionszugehörigkeit kann einige Möglichkeiten eröffnen die andere nicht haben!
Eine muslimische Grundschülerin empfand das als Verletzung ihrer religiösen Rechte – das Verwaltungsgericht Halle Recht erlaubt es ihr nun, ihre Badesachen anzubehalten.

In einer Presseerklärung hat das Verwaltungsgericht Halle an der Saale am Mittwoch (21.8.2019) die wesentlichen Erwägungen dargelegt, die hinter seiner kürzlichen Entscheidung standen, im Eilverfahren einer Grundschülerin muslimischen Glaubens das Recht zuzubilligen, die Haus- und Badeordnung des städtischen Bades zu ignorieren. Die Badeordnung untersagt es (normalerweise allen), die Duschen in Badekleidung zu betreten und zu benutzen. Dies wird mit Überlegungen zur Hygiene begründet (Anm.: d.h. Religion steht VOR Hygiene Vorschriften). Im Rahmen des Schwimmunterrichts, der Teil des Lehrplans an der Grundschule ist, die das Mädchen besucht, hätte die Schülerin dementsprechend in unbekleidetem Zustand die Duschen benutzen müssen.

Der richtige Glauben kann in machen Fällen sehr helfen, besonders wenn man etwas NICHT will!

Dies jedoch hatte sie abgelehnt. Als Begründung führte in diesem Zusammenhang religiöse Gründe an. Unter Berufung auf Stellen aus dem Koran erklärte sie, dass es nach ihrer Glaubensüberzeugung nicht erlaubt sei, sich vor anderen Personen, die nicht zur Familie gehören, nackt zu zeigen.

ZU BEACHTEN!
--> Das Verwaltungsgericht stellte auf die individuelle Glaubensüberzeugung als schutzwürdiges Rechtsgut ab.

Das Gericht hat hierzu ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG dem Einzelnen das Recht gewährleiste, nach seiner Glaubensüberzeugung zu leben und seinen Glauben zu bekunden. Die Glaubensfreiheit sei als Teil des grundrechtlichen Wertesystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bezogen. Das Gericht sieht keine Grundlage für Einschränkungen der religiöser Rechte

Sie umfasse das Tragen bestimmter Kleidung und stehe auch bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten werden.

Mittwoch, 26. April 2017

A1 bringt smarte Kinderuhr mit Standortanzeige für Eltern

Man gewöhnt uns und unsere Kinder daran, dass sie auf Schritt und Tritt mit verschiedenen Techniken überwacht werden. So werden wir und unsere Kinder den RFID-Chip Implantate besser und schneller akzeptieren. Das Chip-Implantat ist doch viel bequemer, vielseitiger und "sicherer".

Die "A1 Kids Watch" soll "intelligente Sicherheits-Features" bieten, Kritiker sehen Überwachung der Kinder Mobilfunker A1 hat eine neue Smartwatch für Kinder präsentiert. Die A1 Kids Watch ist auch noch kostenfrei erhältlich, das monatliche Grundentgelt beträgt rund zehn Euro. Mit der Uhr können die Bewegungen von Kindern verfolgt werden. Sie verfügt über ein "Tracking für die Eltern", außerdem kann eine sichere Bewegungs-Zone eingerichtet werden: Verlässt das Kind diese, werden die Eltern alarmiert. Außerdem können Eltern auf einer Smartphone-App einstellen, mit welchen Telefonnummern das Kind via Smartwatch kommunizieren kann/darf.

Sehr bedenklich
"Die eigenen Kinder erreichen zu können, ist für 90 Prozent der Eltern ein beruhigendes Gefühl", sagt A1-Managerin Natascha Kantauer-Gansch in einer Aussendung. Die Kids Watch sei eine gute Alternative für jene Kinder, die zu jung für ein Smartphone sind. Auf Twitter löste die Produktvorstellung einige Kritik aus. Der Twitter-Account der Privacy Week, die vom Chaos Computer Club Wien organisiert wird, sprach davon, dass es "mehr als bedenklich" sei, wenn Kindern "keine Privatsphäre mehr zugestanden wird." ...