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Dienstag, 6. Februar 2018

Keine Impfpflicht in Österreich, auch nicht für Kinder!

Medizinrecht: In verschiedenen europäischen Ländern wie Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Ungarn oder Tschechien besteht eine Impfpflicht gegen bestimmte Krankheiten - in Österreich gibt es dagegen keine Impfpflicht (Stand 2018).
Siehe dazu: In Europa wurde in einigen Ländern die Impfpflicht ausgeweitet

Dennoch stellen viele Österreicher (und UNIQisten) rechtliche Fragen zu Impfungen: Ist bei der Schul-Impfung die Zustimmung der Eltern notwendig? Kann Schadenersatz verlangt werden, wenn bei einer Impfung etwas schief läuft?

In Österreich besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich impfen zu lassen.
Sie können daher völlig frei entscheiden, ob Sie sich impfen lassen möchten oder nicht – niemand kann Sie dazu zwingen. Dies ist nicht selbstverständlich. In manchen europäischen Ländern wie Italien, Belgien, Frankreich, Kroatien, Ungarn Lettland, oder Tschechien sind Impfungen gegen bestimmte Krankheiten verpflichtend vorgeschrieben.

Zu beachten: Auch für bestimmte Berufsgruppen (bspw. Krankenschwestern, Pflegepersonal), die üblicherweise mit ansteckenden Krankheiten zu tun haben, besteht grundsätzlich keine Impfpflicht. Es kann hier jedoch geboten sein bzw. vom Arbeitgeber gefordert werden, bestimmte Impfungen vorzunehmen. In diesem Fall muss die Impfkosten aber der Arbeitgeber übernehmen.
In Österreich wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit ein jährlicher, nationaler Impfplan erstellt, der Impf-Empfehlungen in Bezug auf bestimmte Krankheiten enthält. Er listet genau auf, welche Impfungen in welchem Alter sinnvoll sind. Hier gelangen Sie zum aktuellen Impfplan 2018. Ob Sie den Impfplan - die Impf-Empfehlung beachten wollen, liegt bei Ihnen! ...

Samstag, 30. September 2017

Operation Gladio - die dunkle Seite des Westens

Ein längst vergessenes Thema zur Zeitgeschichte, Nato, Terror ... Anm.: Dieser Bericht liest sich wie ein Geheimagenten-Roman, er lässt uns auch über die nahe Vergangenheit nachdenken. Genauso verändert der Bericht vielleicht auch unsere Sicht auf auf die heutige Zeit. Ist wirklich alles so wie es uns von den Massenmedien und den Politikern dargestellt wird, oder agiert auch heute wieder eine geheime Gruppe wie GLADIO um die Geschichte, die Menschen tiefgreifend zu manipulieren. Vor Aufdeckung des GLADIO-Skandals (der Verbrechen) hätte man jeden Gedanken an eine Geheimorganisation die gezielte Terroranschläge verübt als totale Verschwörungstheorie abgetan.

Viele Fragen: Kann sich so-etwas wiederholen? Können Terror-Anschläge auch heute einfach für uns inszeniert sein? 

Historische Forschungen belegen: Im Kalten Krieg kooperierten Nato-Geheimtrupps in acht westeuropäischen Ländern mit rechtsextremen Terroristen und Verbrechern.

Wappen & Leitmotto von Gladio:
„Durch Schweigen bewahre ich die Freiheit“
Felice Casson war 29 Jahre alt und seit zwei Jahren Untersuchungsrichter in Venedig, als ihm ein Vorgesetzter eine verstaubte Akte auf den Tisch legte: "Sehen Sie zu, dass Sie das Verfahren irgendwie abschließen, wir kommen nicht weiter." Der Fall, um den es ging, lag zehn Jahre zurück: Am 31. Mai 1972 hatte ein anonymer Anrufer fünf Carabinieri zu einem Fiat 500 gelockt, der an einer Landstraße nahe der norditalienischen Ortschaft Peteano abgestellt war. Als ein Polizist den Kofferraum öffnete, explodierte eine Bombe. Drei Beamte starben, ein vierter wurde schwer verletzt.
Schon kurz nach dem Anschlag galt es als ausgemacht, dass die linksextreme Terrororganisation Rote Brigaden für die Bluttat verantwortlich sei (!). Doch die Ermittlungen verliefen im Sande. Richter Casson aber ließ der Fall keine Ruhe. Zu offensichtlich waren die Ungereimtheiten, auf die er in den Akten stieß. So hatte es keine Spurensicherung am Tatort gegeben, Beweismaterial war unterschlagen oder gefälscht worden, und der Sprengstoffgutachter war Mitglied der militantrechtsextremistischen Gruppe "Ordine Nuovo" - aus deren Reihen die wahren Peteano-Attentäter kamen. ...

Mittwoch, 12. Juli 2017

Menschenrechtsgericht: Verschleierungsverbot für Demokratie "notwendig"

Kurz notiert - Gerichtsentscheid!
Auch in Österreich verboten!
Zwei Musliminnen hatten gegen ein Vollverschleierungsverbot in Belgien geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt das seit 2011 geltende Gesetz für rechtmäßig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag 11. Juli 2017 in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.

In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen. ...

Sonntag, 4. Juni 2017

Seit "Charlie Hebdo" (Jänner 2015) forderte der Terror 360 Tote und über 1300 Verletzte

Zur Information!
Das kann man nicht mehr mit "Einzelfälle" schönreden. 
Manchester, Stockholm, Paris, Brüssel, Nizza, Berlin und immer wieder London - europäische Metropolen sind in den vergangenen Jahren verstärkt ins Fadenkreuz von Terroristen gerückt. Konzerte und der öffentliche Nahverkehr dienen dabei häufig als Ziel. Seit dem Attentat auf die Redaktion des Satiremagazins "Charlie Hebdo" in Paris im Jänner 2015 kamen bei Terroranschlägen rund 360 Menschen ums Leben, mehr als 1300 wurden teils schwer verletzt. Die Opfer von Einzeltaten die mit dem islamistischen Terrorismus (oder dieser Ideologie) in Verbindung gebracht werden, wurden bei dieser Aufzählung nicht erfasst. (Stand 4.06.2017)
EIN ENDE DIESES TERRORS IST LEIDER NICHT IN SICHT, WIR MÜSSEN UNS AUF WEITERE ANSCHLÄGE EINSTELLEN.

Eine Chronologie - zusammengestellt von den Redakteuren der Kronenzeitung finden Sie hier: ➪ Direktlink zum Zeitungsartikel
Quelle: Kronenzeitung
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Donnerstag, 2. Februar 2017

Österreich: Verschleierungsverbot (Burka-, Nikab-Verbot) kommt schon ab 1. Juli 2017

Kurz notiert, neues Gesetz kommt.
Muslimische Damen mit Nikab
Das neue zu beschließende Integrationsgesetz, das nun unter der Federführung von Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) umgesetzt werden soll, könnte praktizierende, streng gläubige Muslimas richtig teuer kommen. Denn wer künftig mit einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum auftritt, muss mit hohen Geldstrafen und Schlimmeren rechnen.

Aber auch für eine Nichteinhaltung des Integrationsvertrags sind Geldstrafen vorgesehen. Wer die verpflichtenden Deutsch- und Wertekurse nicht besucht, dem sollen künftig Sozialleistungen gekürzt werden.
 "Burka und Nikab sind Symbole einer Gegengesellschaft. Niemand darf vollverschleiert in Österreich unterwegs sein", erklärt Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, kurz AGesVG, das er am 6. Februar in Begutachtung schicken will.

Paragraf 2 lautet: "Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen." Ausnahmen gibt es etwa für gesundheitliche Gründe (Helm pflicht am Motorrad, Tauchermaske, etc.).

Geplant: Das Tragen von Burka oder Nikab im öffentlichen Raum wird mit bis zu 150 € Strafe geahndet (dieser Betrag kann auch mehrmals verhängt werden). Temporäre Festnahmen sind ebenso möglich (wer die Burka nicht ablegt, dem droht die Festnahme!).


Nur BURKA* und NIKAB* sollen in Österreich verboten werden. 
Muslime protestieren wie zu erwarten gegen ein Burka-, Nikabverbot
Muslime protestieren bereits gegen das Burkaverbot. Viele sehen darin eine Einschränkung der Religionsfreiheit, aber auch ein politisches Statement. ...

Montag, 2. Mai 2016

EU will Grenzkontrollen verbieten

Kurz notiert!
Die ganze EU liegt im Chaos, die Politiker sind in Bedrängnis geraten, linke wie rechte Gesinnungen prallen aneinander. Verschiedene wirtschaftliche Interessen von einigen Großkonzernen aber auch von mehreren professionellen "Hilfsorganisationen" stehen heute mehr denn je im Vordergrund. Manche Politiker (auch ein österreichischer Präsidentschaftskanditat) fordern die "Vereinigten Staaten von Europa" - mit noch weniger Selbstbestimmungsrecht für die einzelnen Staaten. Die EU-Politiker drohen ... Das Chaos wird dabei immer mehr ... das zeigte auch der 1. Mai, der Tag der Arbeit, dieser wurde zum Desaster für die österreichische Regierungspartei SPÖ und dessen Kanzler. Hier muss in der Partei sicher einiges geklärt werden.

Und nun will die EU die umstrittenen Grenzkontrollen verbieten. 
Selbstbestimmung war gestern, trotzdem, Österreich und Deutschland wollen weiterhin die Grenzen kontrollieren. Die EU-Frist für die Grenzkontrollen läuft schon am 12. Mai 2016 aus. Ab dem 13. Mai (also in 11 Tagen) wären die Kontrollen z.B. an Österreichs Grenzen also nicht mehr erlaubt. Österreich hat sich nun mit sechs weiteren EU-Ländern in einem Brief an die EU gewandt und verlangt (bittet), die Grenzkontrollen um einige Monate verlängern zu dürfen - und zwar für mindestens sechs Monate. Neben Österreich sind auch Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark und Schweden dafür. Wie sich Ungarn und Polen diesbezüglich verhalten werden, ist noch offen. ...