Sonntag, 12. Februar 2017

Kinderehen in Deutschland doch NICHT verboten

In Deutschland leben (Stand Feb. 2017) 1475 verheiratete Kinder und Jugendliche, in 361 Fällen sind die Betroffenen jünger als 14 Jahre(!). Jetzt hat der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.

Verbieten will der Sozialdemokrat die Kinderehen NICHT.
Symbolbild
Eigentlich war es der Plan der Bundesregierung, dass im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland annuliert werden. „Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, sondern müssen entsprechende Schutzmechanismen für die Betroffenen noch umfänglicher in Gang setzen“, hatte Maas noch auf der Seite des Justizministeriums geschrieben. Der Koalitionspartner CDU hatte ein eindeutiges Verbot gefordert.

Und jetzt die überraschende Wende! 
Kinderehen sollen künftig nur von Gerichten aufgelöst werden und nur wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei.
Nach dem neuen Gesetzesentwurf muss dann z.B. ein 13-jähriges Mädchen vor Gericht gegen ihren Ehemann aussagen , dass ihr Kindeswohl gefährdet ist (wenn sie es wagt). Sollten sich weder das verheiratet Kind noch das Jugendamt über die Eheschließung beschweren, wird die Ehe faktisch für gültig erklärt. Ein kleines Mädchen in einer Ehe mehr oder weniger "gefangen" hat keinerlei Chance auf eigene Bildung und ein selbstbestimmtes Leben. ...

Aufweichen der deutschen Gesetze?

Viele sind der Meinung: In Deutschland sollen Ehen nach derzeitiger geltender Rechtslage nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden, und wer in Deutschland dauerhaft leben möchte, muss sich integrieren und die geltenden Gesetze entsprechend akzeptieren, Sonderregelungen sollte es nicht geben. Bisher wurden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Das soll sich nun ändern. Ob das gut ist, wird von vielen bezweifelt.
Quellen: B.i.l.d., u.a. 
Bildquelle-Symbolbild: pixabay