Samstag, 28. Mai 2016

Steht in Österreich das Ausrufen des Notstands bevor?

Kurz notiert:
Österreich, das zentrale Thema kehrt in die Realität zurück: Der Wiener Standard meldet, dass die Zahlen der Flüchtlinge und Migranten wieder stark steigen. Die geplante Obergrenze von 37.500 scheint nicht zu halten, die Zeitung rechnet mit 50.000 neuen Asylanträgen – und da sind die Sommermonate noch gar nicht besonders berücksichtigt.

Daher laufen laut Standard die Vorbereitungen auf die Ausrufung des Notstands durch die Regierung. Dazu muss die Regierung eine Verordnung erlassen, mit der faktisch das Asylrecht außer Kraft gesetzt wird. Voraussetzung ist, „dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind“. Der Standard schreibt, dass die „involvierten Ministerien bereits Argumente sammeln“, warum dieser Fall ausgerufen werden muss. Die österreichische Regierung will (und muss im Auftrag der EU) um jeden Preis verhindern, dass die FPÖ weiter Auftrieb erhält. Der neue Bundeskanzler Kern (SPÖ) lässt laut Standard u.a. demnach keinen Zweifel, dass der Notstand ausgerufen werden müsse, wenn die Obergrenze von 37.500 erreicht ist(?).

Ob die neue österreichische Regierung unter SPÖ Führung (und mit dem neuen Grünen-Präsidenten) den Anforderungen der nächsten Zeit gewachsen sind, wird man in kurzer Zeit sehen können.

Was bedeutet den Notstand ausrufen: Link-Notstand
Quellen: Standard u.a.
Bildquelle: Fotolia
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Ps.: Der Ausnahmezustand in Frankreich wurde wie schon bekannt wieder verlängert
Im Ausnahmezustand können die Behörden ohne Richterbeschluss Hausarrest verhängen und die Bewegungsfreiheit einschränken. Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung sollen anders als bisher aber nicht mehr möglich sein. Bürgerrechtsorganisationen hatten der Regierung wiederholt Unverhältnismäßigkeit bei den eingesetzten Mitteln vorgeworfen etc..