Dienstag, 24. März 2015

RELIGION-ISLAM Österreich beschließt ein eigenes Islamgesetz!

Inkl. Gesetzestext als PDF
25. Februar 2015, Österreich hat ein neues Islamgesetz. Mit der rot-schwarzen Regierungsmehrheit verbietet das Parlament in Wien die Finanzierung muslimischer Vereine und Moscheen aus dem Ausland. Das heißt: Geldflüsse aus der Türkei und islamischen Ländern wie z.B. Saudi-Arabien an Moscheen und Prediger in Österreich werden untersagt. Das neue Islamgesetz verbietet auch die Finanzierung der beiden anerkannten Religionsgemeinschaften (Islamische Glaubensgemeinschaft – IGGiÖ; Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft – ALEVI) aus dem Ausland. Das gilt ebenso für 65 in Österreich tätige Imame, die bei der türkischen Religionsbehörde angestellt sind.


Behörden können Versammlungen und Veranstaltungen zu Kultuszwecken untersagen, "von denen eine unmittelbare Gefahr für die Interessen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, der nationalen Sicherheit oder die Rechte und Freiheiten anderer, ausgeht".

Bundesgesetz 
Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften
Der Nationalrat hat beschlossen: Das Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften – Islamgesetz 2014 zu verabschieden. ...
Hinweis: Zum Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tätige religiöse Funktionsträger können in Ausnahme zu den Bestimmungen des § 6 Abs. ihre Funktion bis zum 31.12.2015 weiter ausüben.

Inkrafttreten des NEUEN Islamgesetz
Das Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Gesetz betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam als Religionsgesellschaft, RGBl 159/1912 idF BGBl. 144/1988, zuletzt geändert durch das Bundesministeriengesetz 2014, BGBl. I Nr. 11/2014, außer Kraft.

Vollzugsklausel
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler betraut, soweit aufgrund einzelner Regelungen nicht die sachliche Zuständigkeit einer Bundesministerin oder eines Bundesministers besteht.

GESETZESTEXT-LINK: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00446/fname_377356.pdf (8 Seiten)

Quellen: Bundesgesetzblatt, Nationalrat, div. Zeitungen
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Die Situation der Christen in der Türkei
Viele Türken und türkischstämmige Menschen sind der Meinung, dass sie nicht genug Rechte in den Europäischen Länder haben, ihre Religion nicht so ausüben können wie sie es möchten. Sie fordern mehr Rechte, weniger Kontrolle ...

Um zu sehen wie es Christen z.B. in der Türkei geht, sollten sie das Nachstehende lesen (Quelle Wikipedia). Da geht es den Moslems in Europa schon viel besser würden wir sagen!

Rechtssituation (wenn es um Gleichberechtigung ginge)
Theologie kann von christlichen Studenten nur noch an islamisch-theologischen Fakultäten studiert werden. Pfarrer müssen sich entweder als Diplomaten ausweisen oder türkische Staatsangehörige sein. Der Titel „ökumenisch“ wird dem ökumenischen Patriarchen und Erzbischof von Konstantinopel Bartholomäos I. de jure aberkannt. Hierzu ermittelt die türkische Staatsanwaltschaft gegen das Festhalten des Patriarchen an seinem Titel, trotz eines Gerichtsurteils.

Bibeln und andere christliche Literatur dürfen auf den Straßen nicht verteilt werden, christliche Straßenfeste und Prozessionen sind verboten, christlichen Rundfunksendern wird grundsätzlich keine Lizenz erteilt. Christen haben geringe bis keine Chancen in höhere Positionen der Politik, der Verwaltung und des Militärs aufzusteigen. 

Somit existiert bis in die Gegenwart eine politisch gewollte Diskriminierung von Christen gegenüber Muslimen, die uneingeschränkte Religionsfreiheit genießen.

Zu den weiterhin ungeklärten Problemen zählen die nicht mögliche Ausbildung von christlichen Geistlichen und die anhaltende Schließung des Seminars von Halki und des Heilig-Kreuz-Seminars; der Rechtsstatus der nicht vom Lausanner Vertrag geschützten Kirchen, die lediglich als Vereine von Einzelpersonen existieren, sowie damit zusammenhängend der Erwerb oder Bau und die religiöse Nutzung von Immobilien. Auch die Renovierung alter Kirchen ist durch juristische Schikanen erschwert, Enteignungen von Kirchengütern noch immer Praxis. Trotz Änderungen im Bau- und Vereinsrecht gilt nach Einschätzung von Missio: „Sicher auch mittelfristig nicht möglich sein wird der Bau von Gebetsstätten in Trägerschaft von Kirchen, da die Kirchen keinen Rechtsstatus haben.“ Die evangelischen Christen fordern, dass in der geplanten neuen türkischen Verfassung die Religionsfreiheit gestärkt wird.

Die Unterhalts- und Beschäftigungskosten von kirchlichen Bauten und anderen kirchlichen Immobilien, dem kirchlichen Personal sowie der kirchlichen Arbeit werden durch die jeweilige christliche Gemeinschaft allein getragen. Eine finanzielle Unterstützung seitens des Präsidiums für Religionsangelegenheiten erfolgt nicht wie im Falle der Moscheen. Ebenso werden christliche Begräbnisse nicht vom Staat finanziell getragen wie das bei den muslimischen der Fall ist.

Gemäß Artikel 24 der Verfassung der Republik Türkei ist die Teilnahme an dem am Sunnitischen Islam orientierten Religionsunterricht an Grundschulen und Mittelschulen für alle Schüler Pflicht.

Im Vertrag von Lausanne aus dem Jahr 1923, der in der Türkei bis heute (noch) gilt, wurden den Anhängern von zwei christlichen Konfessionen und des Judentums einige Minderheitenrechte zugesprochen. Demnach sind allerdings nur die Griechisch-Orthodoxe Kirche und die Armenisch-Apostolische Kirche als christliche Konfessionen anerkannt. In der Türkei sind Aramäer als Minderheit nicht anerkannt. Ihre Kultur und Sprache können sie nur versteckt in den Kirchen praktizieren, die Kirchensprache wird heimlich gelehrt. Nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker wurde der Lausanner Vertrag mittlerweile durch türkische Gesetze ausgehöhlt, sodass der Gebrauch der Minderheitenrechte kaum noch möglich ist.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Christentum_in_der_T%C3%BCrkei

Wenn das Gerechtigkeit ist?
Die Beseitigung von Diskriminierungen der christlichen Minderheit gehört zu den Forderungen der Europäischen Union (EU) in den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei an den Beitrittskandidaten Republik Türkei. Am 11. Dezember 1999 erhielt die Türkei offiziell den Status als Beitrittskandidaten zuerkannt, die Lage der Christen hat sich aber weiter NICHT verbessert.

Der damalige deutsche Bundespräsident Christian Wulff rief den türkischen Staat im Oktober 2010 in einer Rede vor dem türkischen Parlament in Ankara auf, die Rechte der Christen im Land zu verbessern und ihnen freie Religionsausübung zu ermöglichen. Die Rechte der Christen verbessern damit ist man in der EU schon zufrieden! Die Türke hat bis heute nichts an den Status verändert! Die Situation der Christen in der Türkei scheint sich eher zu verschlechtern.
Bildquelle: Fotolia