Dienstag, 29. Dezember 2009

Führt die EU die Möglichkeit der Todesstrafe wieder ein?

Die Todesstrafe wurde durch die Europäischen Union (EU) jetzt wieder ermöglicht!
Eigentlich war die Todesstrafe in Österreich schon abgeschafft. In Art. 85 der österreichischen Bundesverfassung ist seit 1968 gesetzlich geregelt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Leider wurde die Todesstrafe über den EU-Vertrag von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder "erlaubt" und trat mit 1. Dezember 2009 (fast unbemerkt) in Kraft!


"Mord und Todesstrafe sind nicht Gegensätze, die einander aufheben, sondern Ebenbilder, die ihre Art fortpflanzen."
Zitat: George Bernhard Shaw
---
"Ich betrachte die Todesstrafe als grausame und unmenschliche, unmoralische Einrichtung, die die moralischen und rechtlichen Grundlagen einer Gesellschaft unterminiert." 
Zitat: Andrej Sacharow (sowjetischen Physiker und Bürgerrechtler, 1921-1989)


Einführung der Todesstrafe wieder möglich geworden? Was nur wenige wissen: Durch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union ist das Töten von Menschen bei Aufständen erlaubt. »Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr«, sagte dazu der deutsche Staatsrechtler Prof. (em.) Karl Albrecht Schachtschneider.

Nennenswerte Reaktionen oder einen Aufschrei in der Mainstream-Presse gibt es in Bezug auf diesen skandalösen Umstand bis heute (2014) nicht. Auch nicht von unseren »Gutmenschen-Politikern«, die ansonsten ja so bedacht auf die Einhaltung der Menschenrechte sind. Aber offensichtlich gilt dies nur, wenn man mit dem Finger auf andere zeigen kann.

Bildquelle: Fotolia
Doch es ist Fakt: Die Todesstrafe kann in der EU wieder eingeführt werden und auch auf Demonstranten darf im Krisenfall scharf geschossen werden. Aufruhr und Aufstand können Gründe für den Schießbefehl sein!

Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: »Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.«

In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) heißt es unumwunden: »Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …«

Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor und Staatsrechtler, der auch eine Klage gegen den europäischen Lissabon-Vertrag eingebracht hatte, erläuterte diese Ausführungen bei Focus Money

»Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen ›Erläuterungen‹ und deren ›Negativdefinitionen‹ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten ›Erläuterungen‹, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.«

Auf die Frage, ob den Politikern denn bewusst gewesen sei, was sie da beschließen, antwortete Prof. Schachtschneider: »Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Prof. Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern (…) Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.«

WAS WIRD / WURDE HIER VORBEREITET?
(Erst wenn die Todesstrafe ausdrücklich, schriftlich von der EU in jeden Bereich des Lebens als Gesetz untersagt wird hören wir auf dagegen zu protestieren!)

Der Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Aufruhr und Aufstand können Gründe für den Schießbefehl sein!


Der gesamte Text der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten kann an dieser Stelle eingesehen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon

Weitere Links - diese sind nur eine kleine Auswahl:

http://juergenelsaesser.wordpress.com/2009/08/27/eilt-lissabon-vertrag-ermoglicht-todesstrafe/

http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1080287&kat=4

http://www.kaschachtschneider.de/

Quellen: Focus Money, Wikipedia, youtubeKarl Albrecht Schachtschneidergewalt-notruf.eu, FOCUS u.a. Bildquelle: Fotolia


Montag, 21. Dezember 2009

Spione im Auftrag der Päpste? Vatikan-Geheimdienst?

Beitrag zum Buch über die Geheimdienste des Vatikans und andere entsprechende Bücher.
Erich Frattini hat ein Buch über ein Thema geschrieben, das allein schon vom Titel her spannende Lektüre verspricht. „The Entity – Five Centuries of Secret Vatican Espionage“ lautet der englischsprachige Titel seines Werkes. Der Verfasser, ein in Peru geborener und in Spanien lebender Journalist und Bestseller-Autor, der sich bereits mit Büchern über das FBI und CIA (laut Klappentext seines Verlages) einen Namen gemacht hat, nimmt den Leser mit in jenen verborgenen Teil des ohnehin von einem Schleier der Diskretion umhüllten Vatikans. Päpste und Kurienprälaten in Ränkespiele verstrickt. Konspiration in Nischen und Wandelgängen, zwielichtige Gestalten ... 

Zum PDF lesen Bild einfach anklicken!
Egal was man davon hält... 
Nachdenken: Die Existenz des vatikanischen Geheimdienstes zum einen und die Tatsache zum anderen, dass es sich bei der "Vatikan GmbH" im Sinne des Wortes um einen der mächtigsten, wenn nicht der mächtigste multinationale Wirtschaftsgigant handelt, macht erst vieles von dem verständlich, was sich aus dem Problemen und Machenschaften der Nachkriegszeit bis in die Gegenwart hinein entwickeln konnte.

Natürlich kann man nicht davon ausgehen, dass die rund zweieinhalb Millionen "Berufskatholiken" in aller Welt, also alle Priester, Mönche, Nonnen, Seminaristen, Laienbediensteten und nicht zuletzt die Angestellten, Verwaltungs- und Bürokräfte allesamt als Spione arbeiten, obwohl sie natürlich grundsätzlich potentielle Rekruten für dieses päpstliche sodalitium pianum, für diese Untergrundorganisation Gottes sind. Doch Berichterstatter sind sie alle mal. Sie alle erfahren mehr als jeder Geheimdienst. Viele kirchliche Würdenträger werden auch schon vorweg über die verschiedenen Staatsentscheidungen direkt von den Politikern informiert. Der Opus Dei (dt. Werk Gottes, mit weit über 95.000 offizielle Mitglieder) ist ein weiterer wichtiger Informationsbeschaffer, durch ihre Prominenten und einflussreichen Mitglieder hat die Kirche auch Zugang zu vielen Geheimen Unterlagen des jeweiligen Staates, aber auch von Organisationen, Ämtern, Polizei und Geheimdiensten. Überall gibt es Opus Dei Mitglieder (viele halten ihre Mitgliedschaft bei Opus Dei geheim), viele davon in leitender Position, in jeder erdenklichen Organisation und im Staatsdienst. Durch den Opus Dei hat die Kirche auch die Möglichkeit einer direkten politischen Einflussnahme in den meisten Staaten.

Opus Dei ist sehr umstritten, so sieht der humanistisch-atheistische Aktivist Dr. Michael Schmidt-Salomon ein "Demokratiegefährdungspotential" (siehe Scientology und Opus Dei: ein Vergleich ==> Direkt-Link)

Der Vatikan verfügt darüber hinaus in der Tat über professionelle und ausschließlich zum Zwecke der Spionage hervorragend ausgebildete "priesterliche Agenten", die in den letzten Jahrzehnten vorzugsweise im Ostblock eingesetzt wurden. (Nino Lo Bello: "Vatikan im Zwielicht - Die unheiligen Geschäfte des Kirchenstaates", München 1983, S. 134f, 136)
Die R.K.Kirche nimmt Einfluss auf die Politik in Europa (PDF-Beitrag mit Beispiele und Hintergrundinformationen).

Die Ursprünge des vatikanischen Berufsgeheimdienstes gehen auf Papst Pius X(Papst von 1903 bis 1914) zurück.

Anm.: Ob es die „heilige Allianz“ so wie sie im Buch von Eric Frattini beschrieben wird wirklich gibt ist offen, doch das es eine organisierte Nachrichtenbeschaffung gibt, und die Einflussnahme auf die europäische Politik ist nach Sachlage der Dinge unbestritten. Wir überlassen den Leser die endgültige Beurteilung!

Quellen: Div. Publikationen (inkl. Wikipedia), Bücher und Veröffentlichungen. Das PDF: Rezensiert von Werner Kaltefleite 2009, PDF-Version erstellt vom kath.de-Medienservice, Jens Albers 2009.
Quelle Anm.: Eggetsberger-Info-Blog.
Bildquelle: kath.de-Medienservice.